Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum hinreichend von anderen Wohnungen abgegrenzt ist.

Gemäß Artikel 3 und 7 des Wohnungseigentumsgesetzes müssen Wohnungen und Räume strukturell ausreichend voneinander getrennt sein. Nur wenn Sie gleichzeitig über eine einen Nachweis über die Abgeschlossenheit und einen Verteilungsplan verfügen möchten, können Sie das Wohnhaus im Grundbuchamt in Eigentumswohnungen aufteilen lassen. Planen Sie den Kauf einer Immobilie in München oder wollen eine Immobilien verkaufen? Achten Sie auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann man nachweisen, dass die Wohneinheiten im Gebäude getrennt sind und jede Einheit über einen eigenen Eingang oder Durchgang verfügt. Darüber hinaus muss jede Wohnung auf der Abgeschlossenheitsbescheinigung über ein Bad und eine Küche verfügen, sodass man die Wohnung erst auf dieser Grundlage nutzen kann. Weitere Informationen erhalten Sie bei HWN-Real.

Trennung durch Wände und Decken

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Küche geschlossen oder offen ausgestaltet ist, solange sie ausgewiesen ist. Eine weitere Voraussetzung für die Genehmigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist, dass die Räume durch Decken und Wände getrennt sind. Darüber hinaus muss jeder Raum über eine Schall- und Wärmedämmfunktionen verfügen. Der Aufteilungsplan zeichnet den Grundriss jedes Wohnraums auf und zeigt die jeweiligen Grundrisse an. Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erstellen: Antragsformular, Lageplan, letzter Grundbuchauszug sowie der Aufteilungsplan. Letzteres wird in der Regel durch einen Architekten erstellt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilungserklärung. Er spiegelt nicht nur den Grundriss der Wohneinheiten wider, sondern auch die jeweiligen Lagerräume, die architektonische Gebäudeansichten sowie die einzelnen Schnitte.

Fortlaufende Nummerierung der Wohneinheiten

Die Wohnungen müssen dabei fortlaufend nummeriert werden. Die Anzahl der Lagerräume als auch der Parkplätze muss mit der Nummerierung der Wohnungen übereinstimmen. In Bayern betragen die Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung etwa 25 bis 150 Euro pro Einheit. In Bezug auf die Kosten der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zu beachten, dass die Kosten je nach Bundesland unterschiedlich sind. Weitere Informationen für den Immobilienkauf bei der HWN-REAL finden Sie auf der Website der Stadt München.