Aufteilungsplan

Aufteilungsplan
In einem Aufteilungsplan wird eine Immobilie unterteilt.
Ein Aufteilungsplan ist essentiell beim Bau von Immobilien bzw. Gebäuden. Hierdurch grenzt man in einer Wohnanlage beispielsweise einzelne Wohnungen von einander ab. So weist man abgeschlossene Einheiten aus. Weiter unterteilt das auch als Segmentierungszeichnung bezeichnete Dokument verschiedene Gebäudeteile und das Gemeinschaftseigentum. Dabei sind in den Planunterlagen Lage und Flächen von Wohnungen ersichtlich. Darüberhinaus gehen aus den Plänen der ausgewiesene Wohnraum hervor. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team von HWN-REAL in München. Die Mitarbeiter beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Aufteilungsplan kompetent und ausführlich.
Ein Aufteilungsplan ist relevant für die Grundbucheintragung.
Auf Basis des Aufteilungsplans nummeriert man alle Einheiten eines Gebäudes. Dabei ist die Planzeichnung die Grundlage zur Erstellung einer Teilungserklärung. Anhand dieser werden die Einheiten im Grundbuch eingetragen. Dementsprechend finden sich Immobilien in München im Grundbuch von München. Üblicherweise wird der Aufteilungsplan im Maßstab 1:100 erstellt. Ferner finden sich im Plan bereits Hinweise auf die Nutzung der verschiedenen Einheiten. Dabei haben die angegebenen Nutzungen noch keine rechtliche Verbindlichkeit. Diese wird erst in der Teilungserklärung in Verbindung mit Gemeinschaftsverordnungen und Teilungsvereinbarungen festgelegt. Dazu regelt der Aufteilungsplan die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Die Baubehörde und die Landesregierung verantworten die Freigabe.
Entweder sind die zuständige Baubehörde oder die Regierung eines Bundeslandes für die Freigabe und regelmäßige Überprüfung eines Aufteilungsplanes zuständig. Dabei wird geprüft, ob die Nummerierung der farbliche gekennzeichneten Wohnungen korrekt ist. Weiter erfolgt in unregelmäßigen Abständen eine Überprüfung von Wohnungsgrößen oder baulichen Veränderungen. Neben den genannten Instanzen kann eine Genehmigung auch durch einen öffentlich anerkannten Sachverständigen der Baubrache erfolgen. Rechtliche Grundlage ist §7 WEG. Ein Aufteilungsplan besteht aus verschiedenen Teil-Dokumenten. So zählen Grundrisse, Schnittbilder und Ansichten aus verschiedenen Perspektiven dazu. Dabei werden die Grundrisse nach den vorhandenen Stockwerken untergliedert. Die Ansichten geben Rückschluss über die Gestaltung der Außenfassade. Weiter muss für eine Eintragung einer Immobilie im Grundbuch eine eindeutige Nummerierung im Aufteilungsplan erfolgen. Da im Grundbuch bei Wohneinheiten eine Verbindung zum Aufteilungsplan hergestellt wird, ist dieser elementar. Beispielsweise lautet eine Formulierung “Gebäude- und Freifläche, Wohnen verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss gemäß Aufteilungsplan Nr. 2”.