Bauerwartungsland

Bauerwartungsland

Im Bebauungsplan einer Gemeinde ist ein Bauerwartungsland hinterlegt

Ein Bauerwartungsland ist ein Bereich, welcher im Bebauungsplan einer Gemeinde aufgeführt ist. Es kann sich dabei um ein zukünftiges Bauland oder einen Grund mit Baupotential handeln. Das Bauerwartungsland ist in der Immobilienbewertungsverordnung – ImmoWertV – definiert. Es gilt als relativ sicher und ist noch nicht erschlossen. Folglich ist das Gebiet noch nicht an das Versorgungsnetz wie Strom, Wasser, Abwasser, Erdgas oder Telekommunikation angeschlossen.  

Die jeweilige Erschließung wie auch die Entscheidung zur Erschließung eines Bauerwartungslandes liegt bei der Stadtverwaltung. Die Preise für ein unerschlossenes Grundstück in München durch die HWN-REAL sind meist günstiger als bereits erschlossene Baufläche. 

Der Zeitpunkt, ob und wann Bauerwartungsland tatsächlich Bauland wird, ist unklar. Da zur Finanzierung derartiger Gebiete meist hohe Investitionen notwendig sind. Bauerwartungsland wird üblicherweise wie gängigen Liebschaften besteuert, von den Banken und Finanzgebern jedoch als Ackerland definiert, da kein Bebauungsplan vorliegt. Somit dient es, aufgrund des geringen Wertes, den Kreditgebern nicht als vollständige Garantie für eine etwaige Finanzierung.

Die Stadtverwaltung muss die Bebauung eines Bauerwartungslandes freigeben

Erst, wenn das ansässige Bauerwartungsland von der Stadt München deklariert wurde, darf es bebaut werden. Die Erschließungskosten werden meist anteilig von der Gemeinde und dem Käufer übernommen. Auch die Erschließungskosten sind von mehreren Aspekten abhängig. Wie der Entfernung zum Hauptanschlusspunkt oder der Grundstücksgröße. Die Gebühren variieren ebenfalls je nach Stadt. Gerade weil Immobilien und Grundstücke der HWN-REAL über hohe Nachfrage verfügen, weiten Bauinteressenten ihre Suche  oft auf vorgesehenes Bauerwartungsland aus. Sie spekulieren darauf, dass Erwartungland als Bauland deklariert und folglich zügig gebaut wird. Bebauungspläne, welche erhalten jedoch nicht sicher eine Baugenehmigung. Daher ist unklar, ob und wann auf dem Grundstück, welches ein Bauerwartungsland ist, gebaut wird. 

Es kann Jahre dauern bis ein Bauerwartungsland bebaut ist

Zukünftiges Bauland im Portfolio der HWN-REAL kann die Stadt München in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren zu Bauland deklarieren. In anderweitigen Fällen kann es unter Umständen Jahrzehnte dauern bis sie den Grund bebauen dürfen. Ob aus dem Bauerwartungsland ein Baugrundstück wird, ist demnach nicht gewiss. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass eine Deklarierung mit der Zeit erfolgen wird. Der Besitzer eines Erwartungslandes hat zusätzlich zur Grunderwerbssteuer jährlich eine Grundsteuer auf das Erwartungsland zu entrichten. Hierbei gilt der Steuersatz B anstatt des Steuersatzes A – die sogenannte Land-, Forst- und Grundsteuer.