Baugenehmigung

Baugenehmigung
Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Baugenehmigung ausstellen
Vor Beginn eines Bauvorhabens ist es ratsam, sich eine Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde ausstellen zu lassen. Da die Genehmigung eine Grundvoraussetzung für die Errichtung und Planung eines Bauvorhabens auf einem HWN-REAL Grund ist. Besonders, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden sollen. Denn wer ohne Baugenehmigung in München baut, riskiert einen Stopp des Baus oder gar einen Abriss des Gebäudes. Folglich ist es von höchster Relevanz eine Baugenehmigung zu beantragen und vor Baubeginn zu besitzen. Im Falle einer Ablehnung des Bauantrags kann ein Bauvorhaben üblicherweise weiter umgesetzt werden. Grund hierfür ist das bestehende Widerspruchsrecht eines Bauherren. Denn als Bauherr können Sie Widerspruch einlegen und in extremen Fällen auch klagen.
So stellen Sie Ihren Bauantrag richtig
Zur Beantragung einer Baugenehmigung ist das amtliche Bauformular zu verwenden. In der Regel ist ein Bauantrag in Papierform wie auch dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Den amtlichen Vordruck erhalten Sie im besten Fall über Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde oder online. Einzureichender des Antrages ist der Bauherr. Die drei Ausfertigungen sind für den Bauherren, die Gemeinde wie auch die Bauverwaltung. So erhält jede Instanz eine eigene Ausfertigung. Im Zuge der Antragsstellung ist durch die Musterordnung festgelegt, welche weiteren Unterlagen einzureichen sind. Auch Ihre Bauaufsichtsbehörde in München kann Ihnen Auskunft darüber erteilen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Die Mitwirkung des Architekten im Bauantrag für die Baugenehmigung
Sie können Ihr Bauvorhaben nach den Vorgaben sowie der Beschreibung ihres Architekten oder Ingenieurs im Bauplan errichten lassen. Die Baugenehmigung enthält die offizielle Erklärung, dass das Bauvorhaben nicht gegen öffentliche Gesetze oder Verordnungen verstößt. Denn Bauherren, welche Gebäude ohne entsprechende Genehmigung errichten, drohen Bußgelder. Bauanträge werden schriftlich bei der zuständigen Behörde gestellt. Dies ist in der Regel eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Bauingenieure und Architekten haben grundsätzlich das Recht, Bauunterlagen für Sie einzureichen. Bauunterlagen können je nach Bundesland leicht unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Anforderungen haben. Bauunterlagen gelten ebenfalls als Pflichtunterlagen. Eine Baugenehmigung ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Sie haben folglich drei Jahre Zeit, um mit dem Bau Ihrer Münchener Immobilie auf einem HWN-REAL Grundstück zu starten.