Baulast

Baulast

Eine Baulast ist für Käufer wie auch Eigentümer ein wichtiges Kaufkriterium

Alle am Bau der HWN-REAL beteiligten Parteien sind sich im besten Fall über die bestehenden Baulasten im Klaren. Um vollständige Bekenntnis zu erlangen sollten Grundbuchauszüge wie auch Baulastkataster von den Interessenten eingesehen werden. Eine Last kann gegebenenfalls die Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstücks einschränken. Eine Baulast beruht auf öffentlich-rechtlichen Interessen. Somit kann man das Eigentum an Immobilien durch private oder staatliche Rechte beschränken.

Die Baulast stellt eine Verpflichtung des Eigentümers gegenüber der Baubehörde dar. Die Verpflichtungen können jedoch nur Regelungen umfassen, welche noch nicht durch andere öffentlich-rechtliche Regelungen (z.B. Bauordnungen bestehen. Bei Gebäudelasten handelt es sich beispielweise um Verhaltensweisen, welche der Eigentümer auf seinem Grundstück verhindern, akzeptieren oder gar durchführen muss. Er muss den Verpflichtungen gegenüber den Behörden nachkommen, welche ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Erwägungen bestehen. Dies ermöglicht somit den Bau von der Norm des Baurechts abweichenden Häusern. Beispielweise könnte es Grundeigentümer daran hindern zu entscheiden, ob er Rettungsdienste das Grundstück betreten dürfen. Private Interessen der Anwohner von HWN-REAL Immobilien sind daher kein wichtiger Grund, um eine Baulast zu begrenzen.

Baulastpflichten sind kein Ersatz für privatrechtliche Vereinbarungen

Baulastpflichten ersetzen weder privatrechtliche Vereinbarungen oder Absprachen noch begründen sie ein Rechtsverhältnis oder dessen Grundlage zwischen den Last begünstigten und Last tragenden Eigentümern. Sie begründen ebenfalls keinerlei zivilrechtlichen Ansprüche zwischen den einzelnen Parteien. Entsprechend sollte man sie durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den jeweiligen Grundstückseigentümern mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ergänzen. Als Baulasten gelten grundsätzlich Vereinbarungen im Sinne einer Vergütung, besonders Vereinbarungen von wirtschaftlicher Natur. So ist nicht selten ein Schutzrecht als Eintragung im Grundbuch hinterlegt.

Private Dienstbarkeiten sind im Gegensatz zu Baulasten im Grundbuch eingetragen

Will ein HWN-REAL Bauherr ein größeres Eigenheim in München errichten, als es die Landesbauordnung zulässt, muss dies ein angrenzender Nachbar in Form einer Baulasteneintragung im Baulastenregister genehmigen. Verfügt die Baustelle beispielsweise über keinen Stellplatz, kann man eine Stellplatzbelastung hinterlegen. Eigentümer benachbarter Grundstücke können verpflichtet werden, Stellplätze auf ihren Grundstücken bereitzustellen, da Kommunen eine Mindestanzahl an Stellplätzen bereitstellen müssen. Wenn Sie beispielsweise der Feuerwehr den Zugang zum Grundstück garantieren möchten, geben Sie die Kanallast an. Private Dienstbarkeiten wie Wegerechte sind im Grundbuch einzutragen, während Belastungen an Gebäuden nicht im Grundbuch eingetragen werden. Das Baulastverzeichnis besteht aus einem Baulastnachweis und einem Lageplan sowie einer nummerierten Baulasttabelle. Diese Unterlagen werden im Vermessungs- und Grundbuchamt abgelegt.