Baureifes Land

Baureifes Land

Bauland ist baureifes Land

Wenn für ein Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt, ist ein Grundstück in München als baureifes Land anzusehen. Die Deklaration als reifes Bauland, bedeutet nicht, dass das Grundstück bereits voll erschlossen ist. Ebenfalls gleicht die Genehmigung nicht als Baugenehmigung. Bauland der HWN-REAL, welches noch unbebaut ist, können Sie meist in absehbarer Zeit als bebauen. Voraussetzung ist, dass die Raumordnung und städtebauliche Flächen im Rahmen die Baunutzung gänzlich prognostiziert sind.
Die Bezeichnung Rohbauland bezeichnet dabei den Zwischenschritt zwischen den Stufen Planland und baureifem Land. Bei Rohbauland bestehen noch keine festen Vorgaben und Bestimmungen hinsichtlich der Gebäudeform, -lage und -größe. Bauland gilt als öffentlich-rechtliches Land und darf nach tatsächlichen Verhältnissen bebaut werden. Hierzu zählen unbebaute Grundstücke und Flächen, auf welchen eine Bebauung in der Gemeinde beabsichtigt ist. Dabei ist die Erschließungsanforderung des Baugesetzes von Bedeutung. Diese bestimmen den Grad der Erschließung des Grundstücks in München und dessen Erschließung.

Die Deklaration eines Baulandes ist die Aufgabe der Gemeinde

Eine Grundstückserschließung wird durch die jeweilige Baubehörde mit Zustellung der Baugenehmigung gültig. Baureifes Land unterscheidet sich von Rohbauland durch den Stand der Verkehrs- und Technikanbindung. Eine verkehrsmäßige Erschließung beschreibt Bauten, welche zum Betreten des Grundstücks relevant sind. Beispielsweise Straßen oder Straßenbeleuchtung. Versorgungsanschlüsse wie Wasser und Gas gelten als technische Erschließung. Nach Abschluss der Erschließung des Grundstücks in München kann ein Grundstück beispielsweise mit einer HWN-REAL Immobilie bebaut werden. Die organisatorische Erschließung des Baugrundstücks ist  Angelegenheit der Gemeinde. Die Kosten für die Erschließung sowie Erschließungsbeiträge sind von dem Grundstückseigentümer zu übernehmen. Bei bestehenden Objekten der HWN-REAL sind die Grundstücke und Immobilien bereits erschlossen.

Öffentliche oder private Erschließung

Eine Erschließung in öffentlichen Bereichen umfasst alle Arbeiten bis zur Grundstücksgrenze. Die private Erschließung, auch innere Erschließung genannt, beschreibt die innerhalb der Grundstücksgrenzen anfallende Erschließung. Hierzu zählen beispielsweise Leitungen. Kostenträger ist dabei der Grundstücksinhaber. Bereits deklariertes Bauland befindet sich üblicherweise an einer bereits temporär oder vollständig erschlossene Straße. Grundstücke sind meist in Parzellen angelegt. Zu bebaubarem Land zählt auch unbebautes Land oder Land, was für die städtebauliche Entwicklung infrage kommt. Ob es sich um eine geringe oder keine Entwicklung handelt, ist offen. Details dazu sind im Bebauungsplan einer jeden Gemeinde einzusehen. Hier finden Sie auch Informationen zu Bauhindernissen. Ebenfalls gibt er Aufschluss über den Erschließungsstand des Grundstückes. Dazu zählen vorhandene Wasser-, Strom- oder Gasleitungen wie auch Telekommunikationsanschlüsse. Genaue Pläne sind in der Regel vorhanden.