Bauvorlagen

Bauvorlagen

Zu den Bauvorlagen zählen alle Dokumente, die zur Einreichung eines Bauantrages notwendig sind

Bauvorlagen müssen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde mit dem Bauantrag eingereicht werden. Auch bei geplanten Abbrucharbeiten oder baulichen Änderungen in München müssen Sie diese Dokumente einreichen. Ebenfalls bei bauvorbereitenden Untersuchungen oder der Anforderung von Ausführungsgenehmigungen. Von Relevanz ist ein widerspruchsloser und vollständiger Bauantrag. Je ausführlicher, desto schneller die Bearbeitungszeit in der Behörde. Auch die Bedingungen für die Einreichung eines Bauantrages und dessen Bauvorlagen sind zu berücksichtigen. Beispielsweise ein alterungsbeständiges Papierformat oder die Papiergröße. Auch die Anzahl der einzureichenden Ausfertigungen müssen Sie berücksichtigen. So sind die Dokumente in dreifacher Anzahl einzureichen. Ist Ihre Gemeinde zugleich die Bauaufsichtsbehörde, reicht auch eine doppelte Ausfertigung aus.
Zu einem Bauantrag können folgende Unterlagen gehören: der aktuelle Auszug, der einfache oder qualifizierte Lageplan, die Konstruktionszeichnung, die Gebäudebeschreibung, der Stabilitätsnachweis, Feuerfestigkeit, Inhalte zur Wasser-, Abwasser- und Energieversorgung sowie Informationen zur Verkehrsentwicklung innerhalb des Grundstücks.

Welche Bauvorlagen müssen in einen Bauantrag?

Gemäß Baulastenerklärung der Bauordnung ist der Eigentümer einer HWN-REAL Immobilie verpflichtet, öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu übernehmen. Dazu zählt, bestimmte mit der Immobilie in Verbindung stehende Aspekte zu tun, zu unterbinden oder zu dulden. Die Baulastenerklärung enthält weiterhin die grafische Darstellung des zukünftigen Bauvorhabens. Ebenfalls ist der Auszug aus der Liegenschaftskarte, dem Katasterplan und die Baubeschreibung einsehbar. Bei Gewerbeobjekten der HWN-REAL in München ist auch die Betriebsbeschreibung enthalten. Die Bauvorlagen umfassen weiterhin Aspekte wie die Grundflächennummer, die Rohbaustruktur oder die Gesamtkosten. Für den Bauantrag ist ein rechtlicher Nachweis, ein Standsicherheitsnachweis, ein Wärmeschutznachweis wie auch ggf. ein Schallschutznachweis erforderlich. Diese Dokumente können jedoch auch nachgereicht werden.

Die Bauberatung ist ein sinnvoller Schritt vor der Einreichung eines Bauantrages

Der Eigentümer eines Bauantrages gilt als der Befugte eines Entwurfes. Er hat das Recht, den Bau bei der Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde in München einzureichen. Die Einreichung sorgt für die Erstellung eines Bauvorlagenplan sowie die Berechnung verschiedener Aspekte. Er gilt als Auftraggeber und Unterzeichner aller eingereichten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und des Bauantrags. Vor Antrag der Bauanforderung sollten wichtige Details geklärt werden. Hierzu ist eine Bauvorberatung sinnvoll. Besonders, wenn es sich um private Projekte handelt. Falls es sich um ein kommerzielles Umfangen handelt, ist das Unternehmen zu beschreiben. Dazu zählen Informationen zur Arbeitsordnung, Mitarbeiteranzahl und der Tätigkeit des Unternehmens. Ziel ist es, das Unternehmen im Bauantrag best möglichst vorzustellen.