Bebauungsplan

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan beschreibt die Eigenschaften eines Grundstücks zur baulichen Nutzung.

Der Bebauungsplan beschreibt klar die Eigenschaften des Zwecks der baulichen Nutzung eines Grundstücks vor. Darüber hinaus sind in der “Baunutzungsverordnung” einige Baugebiete mit unterschiedlichen allgemeinen Nutzungen aufgeführt. Diese stellen die zulässige Gebäudenutzungen dar. Die planende Gemeinte ist dabei immer an die potenzielle Charakterisierung der Bebaubarkeit des Grundstücks gebunden. Wie man das Grundstück auf einem Stück Land bebauen oder nutzen darf, hängt von den Bestimmungen des Bebauungsplanes ab. Dieser bestimmt auch den maximalen Platz, den ein Bauprojekt einnehmen darf.

Auch an welchem Punkt man die Immobilie bauen darf und wie viele Stockwerke zulässig sind. Die Bebauungspläne variieren je nach Standort, Haustyp, Dachform oder Baumaterialien. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan fest, wo welche Pflanzen gepflanzt werden sollen. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, müssen Sie die Vorschriften des Innenbereichs (§34 BauGB) oder die Vorschriften des Außenbereichs (§35 BauGB) einhalten. Die sorgfältig vorbereitete Bauanfrage erleichterte das Bauprojekt und beseitigte zeitliche Unklarheiten hinsichtlich einer Bebauung. HWN-REAL unterstützt Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens.

Abstandsflächen sind einzuhalten

Die Regelung der Abstandsflächen erfolgt ebenfalls im Bebauungsplan. Die Abstandsflächen sagen aus, dass man einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten muss. Zu finden ist das in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Rechenformel ist dabei recht einfach. Man nimmt die Höhe der Außenwand und multipliziert sie in Bayern, in Gemeinden bis 250.000 Einwohnern im Regelfall mit 0,4. (Deutschlandweit gelten unterschiedliche Multiplikatoren von 0,4 bis 1.) Dies ergibt die Abstandsfläche, die jedoch mindestens drei Meter sein muss. Im Gewerbebau reicht eine Multiplikation mit dem Faktor 0,2, jedoch auch mindestens drei Meter. In größeren Gemeinden, mit Einwohnern über 250.000 ist die Abstandsfläche 1H, also einmal die Höhe des Gebäudes, mindestens jedoch drei Meter. Die Wandhöhe ist die Länge von Geländeboden bis zum Wandabschluss, wie der Attika. Diese Informationen finden Sie in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes. Das Team von HWN-REAL unterstützt Sie dabei gerne.

Qualifizierter und einfacher B-Plan

Beim Bebauungsplan gibt es grundsätzlich zwei Unterschiede. Jedoch müssen vier wesentliche Punkte im B-Plan abgehandelt werden. Das ist zum einen die Art der Nutzung, die zulässigen Maße, Angaben für überbaubare Flächen und die Verkehrsflächen. Sind alles vier Informationen gegeben, spricht man von einem qualifizierten B-Plan. Fehlt eine Information, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Dann greifen generell die Vorschriften des §34 BauGB. Gibt es keinen richtigen B-Plan, so hat man sich an die Nachbarbebauung zu richten. Die ist dann praktisch die Vorlage für das eigene Bauvorhaben. Die Experten von HWN-REAL in München geben Ihnen zum B-Plan gerne genaue Auskünfte.