Beleihung und Beleihungswert

Beleihung und Beleihungswert
Beleihung und Beleihungswert essenziell für Kreditgeber und Kreditnehmer
Beleihung und Beleihungswert stellen die Grundlage im Hinblick einer Kreditentscheidung dar. Besonders für Banken bei geplanten Immobilienfinanzierungen. Lediglich wenige Bankengewähren den Kreditnehmern einen Kredit in voller Höhe des Immobilienwertes. Im Vorfeld prüft die Bank die Glaub- und Kreditwürdigkeit des Kunden. Ist diese sehr gut, besteht die Möglichkeit auf eine Finanzierung der HWN-REAL Immobilie. Hohe Einnahmen wie auch zusätzliche Sicherheiten sind daher für potenzielle Käufer von Vorteil. Möglicherweise kann er Kunde eine Immobilie von der HWN-REAL ohne Eigenkapital kaufen oder ein Grundstück bebauen. Die Grundlage für die Kreditentscheidung stellt der Hypothekendarlehenswert dar. Er gibt an, welchen Betrag eine Bank mindestens auf dem Verkauf der Hypothek erhält. Hintergrund ist der Aspekt, wenn Kunden ihre Raten nicht mehr begleichen können. Die Bank sichert sich für solche Szenarien ab.
Höhe der Beleihung und Beleihungswert
Banken bestimmen die Werte für Hypothekendarlegens. Die übliche Laufzeit für ein Baudarlehen beträgt dreißig Jahre. Die Bank setzt den Wert einer Immobilie in der Regel meist 20-30 Prozent unterhalb des Zeitwertes einer Immobilie an. Dieser Prozentsatz dient der Bank als Sicherheit. Der Zeitwert ist vielen als Marktwert bekannt und wird von jeder Bank individuell berechnet. Verschiedene Umrechnungs- und Anrechnungsmethoden stehen den Banken zur Verfügung. So kann es sein, dass sie von verschiedenen Banken in München differenzierende Angebote erhalten. Vereinzelt verzichten einzelne Banken im ersten Schritt einer Kreditanfrage auf die Sicherheitsmarge. Sie setzen den Marktwert mit dem Hypothekenwert gleich. Der Vorteil darin besteht darin, dass bei einer vollen Finanzierung eine Finanzierung über den vollen Kaufpreis möglich ist. Somit ist nicht nur ein Darlehen von niedrigerem Beleihungswert erhalten. Es bestehen somit viele Optionen für Kreditinstitute, den Wert einer Beleihung individuell zu berechnen.
Übliches Beleihungsverhältnis oder Vollfinanzierung
In der Regel werden 80 Prozent eines Hypothekendarlehens in München als Obergrenze für Baukredite gesetzt. Erfasst die Bank den Wert der Hypothek für eine Immobilie der HWN-REAL mit 100.000,- EUR, ist die Kreditsumme auf 80.000,- EUR begrenzt. Der differenzierende Betrag ist durch den Kunden zu bezahlen. Ebenso die Nebenkosten wie Maklergebühren, Grunderwerbsteuer oder Notargebühren. Bestehen ausreichende Sicherheiten und genug Kapital kann jedoch auch eine Vollfinanzierung in Betracht gezogen werden. Diese ist grundsätzlich möglich, jedoch auch riskant. Besonders, wenn die Nebenkosten ebenfalls inkludiert sind. Hierbei sollte der Käufer der Münchener Immobilie bereits weitere Objekte besitzen, die als Sicherheit hinterlegt werden können.