Beleihungsgrenze

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist der Prozentwert, welcher sich auf den Beleihungswert von HWN-REAL Immobilien bezieht

Im Bankgeschäft wird die Beleihungsgrenze als Prozentsatz gesehen und auf den Wert des Immobilienhypothekendarlehens bezogen. Die Beleihungsgrenze einer Immobilie der HWN-REAL in München legt dabei die Kredithöhe fest. Der Beleihungswert tut dies nicht. Finanzierungsbeschränkungen sind ein relevanter Aspekt bei der Immobilienfinanzierung. Besonders, da Kreditlimits einen wesentlichen Einfluss auf den Umfang von Finanzierungskonditionen besitzen können. Grund hierfür ist die Anrechnung von Banken. Sie können bestens besicherte Immobilienfinanzierungen mit bis zu 60 Prozent einer Kredithöchstgrenze als Immobiliendarlehen anrechnen. Geregelt ist dies im § 14 des Pfandbriefgesetzes. Gibt die Bank ein weiteres Darlehen, ist dieses nachrangig zu garantieren wie auch als Privatdarlehen zu verbuchen. Nachrangige Sicherheiten erhöhen jedoch die Finanzierungskosten für den Kreditnehmer. Zur Berechnung des üblichen Immobiliengrenzwertes ist es zunächst ratsam den Beleihungswert zu berechnen.

Limit Unterschiede zwischen Banken

Der Hypothekenwert wird aus dem Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. In der Praxis werden dabei üblicherweise Sicherheitsmargen in Höhe von 10-30 Prozent berechnet. In einem Beispiel können somit folgende Limits errechnet werden. Ein Kreditlimit von 360.000 EUR bei 80 Prozent oder ein Kreditlimit von 315.000 Euro bei 70 Prozent. Kreditlimits fallen je nach Bank unterschiedlich aus. Ursache hierfür sind das Objekt, die Liegenschaft wie auch der jeweilige Beleihungswert des Kreditnehmers. So sind differenzierende prozentuale Werte wie 65 Prozent und 70 Prozent in München nicht unüblich. Jeder einzelne Grenzwert wirkt sich auf entsprechende Kreditkonditionen aus. Die in der Praxis gängigsten Kreditlimits liegen bei 60 bis 80 Prozent.

Je geringer der Beleihungswert, desto besser die Zinskonditionen

Die übliche Finanzierungslaufzeit für Immobilienkredite im München umfasst 60 Prozent. Grundsätzlich können Banken und Kreditinstitute auch weitere Finanzierungen mit einem höheren Kreditlimit anbieten. Für den Kreditnehmer gilt generell: je geringer der Beleihungswert einer HWN-REAL Immobilie als Limit, desto besser die Zinskonditionen. Ursache liegt in den Rechnungslegungsvorschriften der Institute. Aufgrund einer Beleihungsquote von maximal 60 Prozent bei Immobilienkrediten, besteht für die Bank kaum Risiko. Ein Ausfall der Raten ist sehr unwahrscheinlich. Auch im Falle einer Zwangsversteigerung, kann davon ausgegangen werden, dass die Bank keinen Ausfall hat. Das Ausfallrisiko steigt ab einer Beleihungsquote von mehr als 60 Prozent an. Je höher das Bankrisiko und die Beleihungsquote, umso mehr Kosten hat der Kreditnehmer zu übernehmen.