Besitz

Besitz
Es besteht ein Grundrecht über den Erwerb und Besitz von Immobilien in München
Der Besitz wie auch der Erwerb eines Grundstücks besteht auch in München. Somit können Sie sich jederzeit Eigentum bei der HWN-REAL anschaffen. Auch der Erwerb von Sachgegenständen führt zum Besitz einer Sache. Die im Alltag verwendeten Begriffe Eigentum und Besitz werden häufig als Synonyme füreinander verwendet. Rechtlich besitzen sie jedoch eine differenzierende Bedeutung, da sie die rechtliche Grundlage für weiterführende Betrachtungen darstellen. Eine Abgrenzung der Begriffe ist folglich sinnvoll. Besteht ein Konflikt zwischen Gesetz und dem Recht Dritter, können diese vielleicht ausgesetzt werden. Der Eigentümer ist jedoch weiterhin verpflichtet, die Öffentlichkeit zu berücksichtigen. So kann ein Eigentümer beispielsweise ein denkmalgeschütztes Gebäude ausschließlich mit Zustimmung der Behörde verändern. Geregelt ist dies in Art. 14 GG. Eigentum unterliegt grundsätzlich gesellschaftlichen Verpflichtungen.
Besitz und Eigentum, der Unterschied
Die Differenzierung von Eigentum ermöglicht Eigentümern ihren Besitz dritten zur Überlassung zur Verfügung zu stellen. Das Eigentum muss dabei nicht aufgegeben werden. Der Eigentümer zählt immer noch als Besitzer der Münchener Immobilie. Agenturen für Immobilien schützen beim Verkauf besonders rechtmäßige Eigentümer vor möglichen Eingriffen Dritter. Dies lässt sich am Beispiel des Sohnes der Familie Muster verdeutlichen: Der älteste Sohn der Familie Muster kauft eine Immobilie bei der HWN-REAL und ist nun Besitzer. Wird sein bestehendes Eigentumsrecht an der Wohnung durch Dritte geschädigt, kann er das Eigentum der Wohnung belangen. Beispielsweise kann er die vermietete Wohnung legal kündigen. Musters jüngster Sohn lebt hingegen zur Miete in einer Wohnung. Er gilt folglich als Besitzer der Wohnung.
Wer hat die Kontrolle über die Immobilie
Der Vermieter einer Münchener Immobilie gilt auch als Eigentümer der Wohnung. So nimmt der Besitz keinen Sonderstatus ein. Spielt man das Beispiel der Familie Muster weiter, ergibt sich folgendes: Der jüngste Sohn kann den Bewohnern die Wohnung nicht so leicht entziehen. Die Beteiligung der Eigentümer ist notwendig. Stattdessen müssen sich die Eigentümer beteiligen.
Zudem schreibt der Artikel 14 GG vor, dass der Vorrang vor persönlichen Interessen den öffentlichen Interessen gehört. So können Sie aufgrund eines Straßenbaus möglicherweise von ihrem Grundstück enteignet werden. Dafür erhalten Sie eine Entschädigung. Der Besitz stellt somit die tatsächliche Kontrolle über etwas dar. Das Eigentum hingegen nicht.