Betriebskosten

Betriebskosten
Betriebskosten sind Kosten, welche bei der Bewohnung eines Hauses oder einer Wohnung für den Eigentümer anfallen.
Wenn der Eigentümer in einer Immobilie wie einem Haus oder einer Wohnung wohnt, muss er auch die daraus resultierenden Betriebskosten tragen. Wenn ein Mieter in der Immobilie wohnt, sind die Nebenkosten regelmäßig vom Mieter zu tragen. Neben den monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen zahlen die Mieter auch die monatliche Kaltmiete. Am Ende jeder Abrechnungsperiode verrechnet der Vermieter die Nebenkosten mit dem Mieter und zeichnet sie detailliert auf. Um einzelne Positionen auf die Mieter zu übertragen, müssen diese im Mietvertrag klar definiert sein. Wenn der Mietvertrag keine oder nur unzureichende Bestimmungen enthält, legt der Gesetzgeber fest, dass die Betriebskosten bereits in den Mietkosten enthalten sind und daher vom Vermieter zu tragen sind. Dabei werden bei der Wohnraumvermietung die umlegbaren Kosten durch die Betriebskostenverordnung geregelt. Sie suchen eine Immobilie zum Vermieten? HWN-REAL verfügt über ein großes Portfolio an Kapitalanlage-Wohnungen.
Was alles zu den Betriebs- oder Nebenkosten zählt
Der Vermieter kann nicht alle Kosten auf seine Vermieter umlegen. Dazu gibt es rechtliche Regelungen, an die er sich zu halten hat. Der erste Teil, den er umlegen darf ist die Grundsteuer. Diese Objektsteuer fällt jährlich an und ist objektgebunden. Sie ermittelt sich aufgrund des Grundstückswerts. Man unterscheidet offiziell zwischen A (agrarisch), B (baulich) und C (unbebautes Grundstück). C wird erst ab dem Jahr 2025 erhoben. Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Hebesatz, dem Einheitswert und der Grundsteuermesszahl. Sie ist also individuell und wird für jedes Grundstück oder jede Immobilie separat bewerten.
Weitere umlagefähige Kosten sind die Kosten für Wasser und Abwasser, Heizkosten sowie die Kosten dessen Wartung wie Kaminkehrer. Auch Müllkosten, Straßenreinigung, Aufzugsbetriebskosten sowie die Beleuchtung im Treppenhaus können weiterverrechnet werden. Die Versicherungskosten, die Hausmeisterkosten sowie TV-Kosten ebenfalls. Auch die Wartung von Rauchmeldern, Dachrinnen und Blitzableitern zählen dazu. Das Team von HWN-REAL steht Ihnen bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung gerne zur Verfügung.
Was sind keine umlagefähigen Kosten
Nicht alle anfallenden Kosten sind umlagefähig. So dürfen Reparaturkosten oder Instandhaltungsrücklagen nicht auf den Mieter umgewälzt werden. Auch die Kosten der Verwaltung, zum Beispiel durch einen Hausverwalter muss der Eigentümer der Immobilie selber tragen. Steuern und Finanzierungszinsen trägt der Vermieter. Warmwasser und Heizung müssen dabei aber verbrauchsabhängig verrechnet werden (50 bis 70 Prozent). Hier hilft ein Zähler, der den jeweiligen Verbrauch exakt bestimmt. Die zulässigen umlegbaren Kosten berechnen sich nach der Wohnfläche. In der Betriebskostenabrechnung wird dabei genau dargestellt, welcher Verteilerschlüssel zugrunde liegt.