Denkmalschutz

Denkmalschutz
Der Denkmalschutz schützt Immobilien mit kulturellem und historischem Hintergrund
In ganz Bayern gibt es etwa 120.000 denkmalgeschützte Objekte und seit dem Jahr 1973 auch ein Gesetz zur Denkmalpflege, das Bayerische Denkmalschutzgesetz. Die Denkmäler sollen dauerhaft erhalten, gepflegt und nicht beschädigt werden, um sie dauerhaft zu sichern. Die historischen Immobilien zeichnen Geschichte auf und verleihen jeder Region ihre eigene Persönlichkeit. Daher besteht die Mission des Denkmalschutzes darin, Gebäude und Wohnobjekte mit kulturellem als auch historischem Hintergrund zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Die Liste der Denkmäler des Staates enthält Informationen darüber, welche Immobilien unter Denkmalschutz stehen. Ein formeller Zertifizierungsprozess ist für die Einstufung der Immobilie in die Kategorie “Denkmalschutz” unerlässlich. Die jeweilige zuständige Behörde legt fest, welche Häuser, Kirchen oder Ensembles in ihrem eigenen Interesse unter Denkmalschutz zu stellen sind. Sie sind auch für die Pflege der einzelnen Denkmäler verantwortlich. Sie möchten eine Denkmalschutz-Immobilie erwerben oder veräußern? HWN-REAL in München ist mit dem Denkmalschutz sehr vertraut.
Hohe Anforderungen an Sanierungen
Die Gesetze und Vorschriften mit allen Detailinformationen finden Sie im Denkmalschutzgesetz (DSchG). Denn insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung der aufgeführten Immobilien muss man viele Anforderungen erfüllen. Beispielsweise muss ein Denkmal so renoviert oder saniert werden, dass die für den Schutz des Denkmals erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Immobilieninteressierten und Investoren, die Kapital in börsennotierte Wohnimmobilien investieren möchten, profitieren davon steuerlich besonders. Der Grund dafür ist, dass der Staat Interesse daran zeigt, potenzielle Investoren für Wohnimmobilien zu finden, welche nicht vor übermäßigen Wartungs- oder Instandhaltungskosten stoppen. Beispielsweise können nach allgemein geltenden Steuergesetzen die Kosten für die Sanierung von denkmalgeschützten Wohnimmobilien von der Steuer abgezogen werden. Dies bedeutet, dass denkmalgeschützte Immobilien renditestarke Anlagen darstellen, da rechtliche Möglichkeiten für Steuereinsparungen hinsichtlich Abschreibungsmöglichkeiten bestehen.
Baudenkmal mit Förderungen sanieren
Aufgrund der alten Bauweise verfügen Altbauten über schlechte Wäremespeichereigenschaften und sind daher nicht sonderlich energieeffizient. Alte Fenster und Türen, ungedämmtes Mauerwerk und veraltete Heizungen tragen dazu bei. Für die Sanierung im Denkmalschutz gibt es daher von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Denkmalschutz-Förderung. Die jeweiligen Voraussetzungen sind direkt bei der KfW erhältlich. Das Team von HWN-REAL unterstützt Sie auch hier gerne. Denn die geringeren Förderungsvoraussetzungen der KfW Bank bietet Unterstützung für Investoren, die ihre denkmalgeschützten Gebäude energetisch sanieren möchten.