Eigenbedarf

Eigenbedarf
Jeder Eigentümer einer HWN-REAL Immobilie verfügt über das Recht, Eigenbedarf anzumelden
Einer der häufigsten Kündigungsgründe durch Vermieter in München ist die Kündigung aus Eigenbedarf. Eine derartige Kündigung geschieht üblicherweise aus persönlichen Gründen. Beispielsweise, wenn der Eigentümer eins HWN-REAL Objektes diese selbst beziehen möchte. Auch, wenn ein Familienangehöriger es beziehen möchte. Es wird dabei nach engen und entfernten Familienmitgliedern unterschieden. Zu den erlaubten Mitgliedern zählen beispielsweise die Eltern, Kinder, Enkel oder Geschwister des Vermieters. Alle weiter entfernten Familienmitglieder sind bei der Kündigung aus Eigenbedarf nicht erlaubt. Weiterhin muss der Vermieter die Wohnung in München dringend benötigen. Die Hoffnung auf die eigenen vier Wände allein reichen nicht aus. Somit hat der Eigentümer und Vermieter einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund anzugeben. Dieser verdeutlicht, warum er oder der Berechtigte in die Wohnung einziehen möchte. Auch im Kündigungsschreiben an den Mieter müssen diese Informationen wie auch der Name der Person, welche in die Wohnung einziehen soll, angegeben werden.
Das gilt bei vorgeschobenem, illegalen oder übermäßiger Eigennutzung
Bei vorgeschobenem Eigenbedarf möchte der Eigentümer einer Immobilie in München in der Regel gar nicht im eigenen Interesse nutzen. Auch kein enger durch ihn Begünstigter profitiert von der Kündigung des Mieters. Dieser Versuch einer Kündigung durch den Vermieter erfolgt meist, wenn Mieter aufgrund Ihrer persönlichen Art und Haltung aus dem Objekt vertrieben werden sollen.
Im Falle der illegalen Eigennutzung besteht diese lediglich auf dem Papier. Stehen mehrere vergleichbare Wohnungen innerhalb des identischen Wohnhauses leer, ist eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht leicht durchzusetzen. Der Eigentümer muss nach Rechtswegen theoretisch die frei stehenden Wohnungen zum Bezug in Betracht ziehen. So ist die Kündigung bei anschließendem Leerstand des Objekts rechtswidrig.
Auch bei einer Kündigung aus Eigennutzung, bei welcher übermäßiger Wohnraum betitelt wird ist ungültig. Da es unangemessen ist, wenn der Vermieter behauptet, dass der aktuelle Vermieter zu viel Wohnraum nutzt oder man den Bedarf nach mehr Wohnraum als Anhaltspunkt verwendet.
Untreue, widersprüchlicher persönlicher Gebrauch und befristeter Eigenbedarf
Von Untreue und widersprüchlichem persönlichen Gebrauch ist die Rede, wenn der Vermieter den Mietvertrag aus Gründen kündigt, welche Bereits vor Vertragsunterzeichnung vorhersehbar waren. So müssen sich Mieter und Vermieter bei Vertragsunterzeichnung bewusst sein, dass der Mieter die Wohnung in naher Zukunft benötigt. Der Verkäufer der HWN-REAL Immobilie hingegen sollte sich im Klaren sein, dass er die Wohnung demnächst erstmal nicht benötigt. Gegebenenfalls kann es je nach persönlichen Interessen sinnvoll sein, einen befristeten Mietvertrag abzuschließen. Bei einer Kündigung von befristetem Eigenbedarf möchte der Vermieter lediglich gelegentlich oder für einen kurzen Zeitraum die Wohnung in Anspruch nehmen.