Eigentümer

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Der Eigentümer einer Immobilie steht im Grundbuch

Besitz und Eigentum muss man streng trennen, da die beiden Begriffe unterschiedliche Bedeutungen haben. Denn nach § 854 BGB bezieht sich Besitz auf die tatsächliche Kontrolle durch eine Person. So vertritt beispielsweise ein Mieter, der in einer Wohnimmobilie lebt, den Besitzer, während der Vermieter der Eigentümer der Immobilie ist. Daraus folgt, dass Besitz die eigentliche Herrschaftsregel der Dinge ist und Eigentum die gesetzlichen Sachherrschaft der Dinge definiert.

Wenn der Eigentümer selbst in seinem HWN-REAL-Eigentum wohnt, ist er sowohl der Besitzer als auch der Eigentümer. Wenn sich der Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks ändert, muss der Kaufvertrag notariell beglaubigt und der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen werden. Der Titel des Eigentümerwechsels im Grundbuch lautet Auflassung (§§ 873, 925 BGB) und muss von den Vertragsparteien in Anwesenheit des zuständigen Notars bekannt gegeben werden. Ist der neue Eigentümer im Grundbuch erfasst, so ist dieser der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie, während man den Voreigentümer löscht.

Alleineigentum und Miteigentum

Es gibt unterschiedliche Wege Eigentümer zu werden. Von Alleineigentum ist die Rede, wenn die Immobilie einer einzigen Person gehört. Bei einem Miteigentum sind mehrere Parteien oder Personen an der Immobilie beteiligt sowie im Grundbuch namentlich eingetragen. Das Miteigentum separiert die betreffende Immobile in Bruchteile auf, die den Miteigentümern zu den entsprechenden Anteilen zustehen (§ 1008 BGB). Miteigentümer können ihren persönlichen Anteil an der Immobilie veräußern. Das Team von HWN-REAL steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Häufig sind Eheleute zu gleichen Teilen Miteigentümer an einer Immobilie oder einem Objekt. Das Grundbuch hält dieses Informationen fest. Im Erbfall spricht man von einer Erbengemeinschaft, die sich die Anteile am Objekt teilen und dadurch Miteigentümer sind. Hier spricht man auch von einem Gemeinschaftsverhältnis.

Vorteile sowie Pflichten als Miteigentümer

Halten Sie ein Miteigentum an einem Objekt, so können Sie Ihren Anteil zu verkaufen oder verschenken. Jedoch müssen Sie auch die laufenden Kosten als Miteigentümer tragen. Verwaltungskosten oder auch bauliche Kosten teilt man dabei nach Miteigentumsanteilen auf. Bei mehreren Wohneinheiten gibt es häufig mehrere Miteigentümer. Wird von der Mehrheit eine bauliche Veränderung entschieden, so sind tragen die Kosten alle Parteien zu ihren jeweiligen Teilen. Auch die Kosten für Außenanlagen sind zu tragen, sogar bei Nichtnutzung.