Eigentümergemeinschaft

Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft stellt die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer dar

Der Begriff Eigentümergemeinschaft gilt für alle, die in eine Wohnung in München investieren möchten. Per Definition sollte dies als “die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer in einer Wohneigentumsanlage” verstanden werden. Dies bedeutet, dass jeder, der eine Wohnung von HWN-REAL kauft, automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft wird. Normalerweise auch bekannt als Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch den Kauf einer Wohnung erhält der Käufer auch einen Miteigentumsanteil an der gesamten Immobilie, welcher sich aus dem Verhältnis der gekauften Wohnung zur gesamten Immobilie ergibt.
Der Hausverwalter organisiert dabei regelmäßig Treffen der Eigentümer in der sogenannten Eigentümerversammlung. Hier besprechen, entscheiden und notieren Sie hier alle Themen, die sich auf das Eigentum auswirken. Das 1951 erlassene “Wohnungsgesetz” regelt alle Rechte und Pflichten die aus dem Kauf einer Wohnung in München entstehen. Die Absätze 13, 14 und 15 der WEG-Verordnung legen im zweiten Teil die Rechtsgrundlage der Eigentümergemeinschaft fest. Aus den Absätzen 23-25 entnimmt man die gesetzlichen Vorschriften für die Eigentümerverwaltung.

Der Verwaltungsbeirat und seine Aufgaben

Aus Paragraph 29 entnimmt man dabei die Zuständigkeiten des Verwaltungsbeirates. Den Verwaltungsbeirat wählt man aus den bestehenden Eigentümern und unterstützt dabei den Verwalter. Beim Verkauf von Immobilien ist das Eigentumswohnungsgesetz besonders wichtig. Dieses verdeutlicht beispielsweise, dass der Verwalter beim Verkauf einer Eigentumswohnung eine schriftliche Genehmigung erteilen muss. Dies soll verhindern, dass die Eigentümergemeinschaft verdächtigen oder illiquiden Käufern ausgesetzt ist. Bei HWN-REAL in München wird daher jeder Kauf durch die Einhaltung des Geldwäschegesetzes geprüft. Dies berücksichtigt dabei auch die monatlichen Hausgelder des Vorbesitzers, welche früher in die Rücklagen gelaufen sind. Bei einem Verkauf überträgt sich der Gesamtbetrag der entstandenen Reserven auf den neuen Eigentümer. Der Verwalter informiert neue Eigentümer über zukünftige Ausgaben in einer zeitanteilige Wohngeldabrechnung darüber, welche Kosten bald fällig sind.

Sondereigentum und Teileigentum

Die Teilungserklärung, die jede Eigentümergemeinschaft hat, regelt, wer welche Bestandteile des Objekts dabei wie nutzen darf. Auch die Träger der Instandhaltungskosten sind hier aufgeführt. Das Teileigentum setzt sich aus Sondereigentum und Alleineigentum zusammen. Das Sondereigentum besitzt man an der abgeschlossenen Wohneinheit. Meist ist der Keller das Alleineigentum. Das Wohneigentum wiederum ist das Sondereigentum und zusätzlich der persönliche Anteil am Gemeinschaftseigentum. Passende Wohneinheiten finden Sie bei HWN-REAL in München.