Eigentum

Eigentum

In der Bundesrepublik Deutschland gilt ein Eigentum als vollständig geschützt

Der rechtliche Status einer Immobile der HWN-REAL kann mit dem Begriff Eigentum definiert werden. Das bedeutet, dass der Eigentümer seine Immobilie in München nach Belieben nutzen kann. Weiter kann er andere von jeglichem Einfluss auf die Immobilie ausschließen. Folglich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beschränkungen natürlich. Beispielsweise ist es untersagt, Eigentum zu nutzen, um anderem Eigentum zu schaden.
Entsprechende Regelungen sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. Im Grundgesetz Artikel 14 ist beispielsweise der Schutz des Eigentums durch das Gesetz geregelt. Weitere Aspekte für den Schutz bieten privatrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungs-, Abtretungs- wie auch Schadensersatzansprüche. Somit sind Regelungen zu Immobilien in den verschiedensten Rechtsgebieten zu finden. Auch sind die wesentliche Bestandteile des Urheber- und Datenschutzes.

Mögliche Eigentumsformen

Etwaige Eigentumsformen sind das Alleineigentum, Miteigentum oder auch das Gesamthandeigentum. Wenn eine Sache mehrere Eigentümer hat, ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Eigentümer unterschiedliche Rechte haben können. So kann im Beispiel des Autos nicht unterschieden werden, wem die Karosserie, wem der Motor und wem der Innenraum des Fahrzeugs gehört. Nach deutschem Privatrecht kann das Teilen nur ideell erfolgen. So haben die unterschiedlichen Eigentümer den Besitz des Autos in differenzierenden idealen Verhältnissen begründen. Die Ansprüche bestehen in jedem Fall und können durch den Eigentümer natürlich auch gerichtlich durchgesetzt werden. Auch eine Eigentumsübertragung kann unter Berücksichtigung des BGB erfolgen. Unterschieden wird hierbei zwischen der Übertragung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache. In jedem Fall sind durch die Vertragsparteien gültige Vereinbarungen zu treffen. Bei beweglichen Gegenständen ist üblicherweise eine Übergabe des Gegenstandes erforderlich. Bei unbeweglichen Sachen wie etwa Immobilien der HWN-REAL in München ist keine physische Übertragung möglich. Eine Eintragung im Grundbuch ist daher ausreichend.

Die Rechtsstaatlichkeit trennt die Begriffe Besitz und Eigentum klar ab

Im Alltag werden die Begriffe Besitz und Eigentum oft verwechselt oder gar gleichgesetzt. Juristisch gesehen sind die beiden Begriffe jedoch strengstens voneinander zu unterscheiden. Ein Eigentümer einer Immobilie ist die Person, welche nach Kauf bei der HWN-REAL die tatsächliche physische Kontrolle über das Objekt hat. Hingegen verfügt der Besitzer einer Immobilie in München die rechtliche Kontrolle. Somit können Eigentum und Besitz auseinanderfallen. Beispiel ist der Verleih eines Fahrzeugs. Verleiht der Autobesitzer das Fahrzeug an einen Dritten, ist dieser vorübergehender Besitzer des Fahrzeugs. Die Vermietung macht ihn nicht gleich zum Eigentümer, sondern lediglich zum Besitzer. Gleiches gilt bei der Vermietung von Immobilien.