Eigentumsgarantie

Eigentumsgarantie
Das Eigentum von Bürgern in München kann durch eine Eigentumsgarantie geschützt werden
Erwerben sie eine Immobilie der HWN-REAL, schützt sie eine Eigentumsgarantie vor etwaigen Eingriffen auf ihr Eigentum. Staaten können somit lediglich unter bestimmten Bedingungen in ein Eigentum eingreifen. Es besteht kein freier Raum zum schnellen Eingreifen. Die Eigentumsgarantie wird auch als Schutzgebiet betitelt. Wenn ein Eingriff in das Eigentum verfassungsrechtlich unzumutbar ist, gilt die Eigentumsgarantie als verletzt.
Das Grundgesetz regelt eigene Eigenschaften des Eigentums. Dazu zählen neben landwirtschaftlichen und kaufmännischen Betrieben, auch Löhne und Sozialleistungen. Diese unterstützen und sichern das Überleben des Einzelnen (BVerfGE97, 350 (371). Charakteristisch für das Wirtschaftsleben ist nicht der Gegensatz von Kapital und Arbeit. Somit auch nicht der Gegensatz von Eigentum und beruflicher Tätigkeit. Vielmehr ein gemeinsam bestimmtes Unternehmen, welches beiden Rechtsformen gesamthaft ausüben möchte. Auch unterliegt es beruflichen Qualifikationen. Professionelle Vorstandstätigkeiten haben ebenfalls einen erheblichen Einfluss. Die Bildung erfolgt dabei durch das Mitentscheidungsrecht.
Eigentums- und Erbrechte
Vermögenswerte können ausschließlich übertragen werden, wenn das Eigentum durch den Einsatz von Arbeit und Kapital erworben wurden. Weiterhin muss der Eigentümer ausschließliche Rechte über die durch die HWN-REAL erworbene Immobilie in München verfügen, um das Eigentum weitergeben zu können. Artikel 14 des Grundgesetzes schützt erworbenes Eigentum und diese wiederum sind durch Art. 12 GG ebenfalls geschützt. Die Eigentumsfreiheit umfasst jedes finanzielle Recht. Dazu zählen das Recht zum Erwerb, Besitz, zur Verwaltung, Nutzung oder der Verfügung über Wirtschaftsgüter. Dies gilt ebenfalls im Todesfall eines Eigentümers. Da das Erbrecht die Liegenschaft in Privatbesitz überlässt. Somit ist das Verfügungsrecht über die Liegenschaft im Todesfall wie auch das Erbrecht der Erben geschützt. Insbesondere betrifft dies die Übertragung von Familienvermögen. Beispielsweise von den Eltern an die Kinder. Inhalt und Grenzen des Erbrechts werden durch das Gesetz vorgegeben. Somit verfügt der Gesetzgeber über das Bestimmungs- und Gestaltungsrecht, wie auch die Befugnis, Beschränkungen zu genehmigen.
Das Bau- und Umweltrecht bestimmt überwiegend über die Eigentumsgarantie von Immobilien
Steuergesetze sorgen dafür, dass der Staat einen steigenden Anteil am Erfolg privater Unternehmen erhält. Auch vom Erwerb einer Münchener Immobilie der HWN-REAL oder dem Tausch von Wirtschaftsgütern profitiert dieser. Abstrakte Rechten und Pflichten des Eigentümers werden dabei zusätzlich durch Inhalts- und Beschränkungsklauseln festgelegt. Sie können den Besitz an einer Sache steigern oder verringern. Wie auch eine Eigentumsnutzung eröffnen oder verhindern. Zu berücksichtigen ist dabei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Art. 14 Abs. 2 GG. Dort sind spezifischere Anforderungen an das gesellschaftliche Engagement des Eigentums geregelt. Der Gesetzgeber hat demnach beispielsweise die Aufgabe, zu erkennen, dass „seine normativen Elemente aus der Verfassung stammen“. Die Eigentumsgarantie verfolgt den Zweck, das Eigentum eines Eigentümers zu schütze.