Eigentumsnachweis

Eigentumsnachweis
Der Eigentumsnachweis ist im Grundbuch einer Gemeinde vermerkt
Wer sein Grundstück oder eine Liegenschaft verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er der Eigentümer des Objektes ist. Der Eigentumsnachweis ist im Grundbuch ersichtlich. Folglich kann ein Eigentum an Liegenschaften zuverlässig nachgewiesen werden. Jede Person, die ein berechtigtes Interesse zeigt, kann das Grundbuch bei der Gemeinde einsehen oder einen Eigentumsnachweis anfordern. Da ein Grundbuch öffentlich ist, genießt es Vertrauen. Man kann also davon ausgehen, dass die bestehenden Eintragungen korrekt sind. Der Notar ist vor einer Beurkundung nicht verpflichtet, das Grundbuch einzusehen. Es ist jedoch zu empfehlen diesen damit zu beauftragen, um die Eigentumsverhältnisse festzustellen. Anderenfalls kann ein Immobilienverkäufer wie die HWN-REAL vorab einen aktuellen Grundbuchauszug aus dem Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts anfordern.
Eigentums- oder Flurstücksnachweis
Eigentumsnachweise sind auch als Flurstücksnachweise bekannt. Darauf sind alle Informationen über den Eigentümer, Eigentümerstrukturen wie auch sonstige Eigentümer erfasst. Weiterhin enthält der Grundbuchauszug alle im Grundbuch eingetragenen Angaben zum Grundstück. Hierzu zählen Informationen über die Grundstücks- und Wohnverhältnisse sowie etwaige Belastung durch Grundschulden, Hypotheken oder weitere Grundschulden.
Gemäß § 39 GBO darf eine Person nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn sie als Bevollmächtigte in das Grundbuch eingetragen werden kann. Im Falle eines Verkaufs durch den Erben oder einer Erbengemeinschaft eine Münchener Immobilie kann der Verstorbene dennoch als Eigentümer eingetragen sein. Es ist Erben möglich, die Liegenschaft zu veräußern. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Erbberechtigung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Beispielsweise einem Erbschein oder einem notariell beurkundeten Testament.
Den Eigentumsnachweis erhalten Sie beim Amtsgericht
Einen Eigentumsnachweis für Ihre bei der HWN-REAL erworbene Münchener Immobilie in Form des Grundbuchauszuges können Sie beim Amtsgericht in München beantragen. Der Antrag mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei schriftlichen Anträgen ist die genaue Bezeichnung der Immobilie (Grundbuch- und Flurnummer, mindestens jedoch Straße und Hausnummer) notwendig. Wenn Sie persönlich beim örtlichen Grundbuchamt des Amtsgerichts erscheinen, sollten Sie auch Ihren Personalausweis und Ihre Meldebescheinigung vorlegen können. Inzwischen ist es auch möglich, Grundbuchauszüge digital über entsprechende Portale der Gemeinden zu beantragen. Falls Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch einen Mietvertrag, ein Kaufangebot oder einen Kaufvertrag mit der HWN-REAL erfolgen.