Eigentumsübergang

Eigentumsübergang

Vor dem Eigentumsübergang erfolgt die notarielle Beurkundung

Für die Eigentumsübertragung, insbesondere bei Immobilien und Grundstücken, benötigt man generell einen Notar. Denn nur dieser darf rechtswirksame Geschäfte beglaubigen. Zunächst erstellt der Notar einen Kaufvertragsentwurf, der sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer zur Überprüfung zugeht. Das muss rechtzeitig, meist mindestens 14 Tage vor dem Notartermin erfolgen. Änderungen kann man hier noch vornehmen, falls erforderlich. Beim eigentlichen Notartermin dann liest der Notar den Kaufvertrag komplett vor und beantwortet dabei Ihre Fragen. Eine vorherige Besprechung des Kaufvertrags ist auch mit den Mitarbeitern von HWN-REAL München möglich. Alle Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden, denn nur so kann eine Eigentumsübertragung rechtmäßig erfolgen. Ebenfalls erläutert der Notar die weitere Vorgehensweise bezüglich der Auflassungsvormerkung, der Kaufpreiszahlung und dem Eigentumsübergang. Möchten Sie eine Immobilie von HWN-REAL in München erwerben, so kümmern sich die Mitarbeiter gerne und kompetent um alle notariellen Unterlagen und die Vereinbarung des Termins.

Eigentumsübertragung erst mit Grundbucheintragung vollständig

Wenn die Immobilie verkauft wird, erfolgt die Übertragung des Eigentums erst, sobald der Käufer der Immobilie in das Grundbuch der zuständigen Stadt eingetragen ist. Die Eigentumsübertragung findet noch nicht bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags statt. Damit der Käufer der Immobilie zwischen der Beglaubigung des Kaufvertrags und der Eintragung in das Grundbuch gesetzlich geschützt ist, wird die Immobilie mit einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Dies soll verhindern, dass der Verkäufer der Immobilie die Hypothek später besichert oder an andere Käufer verkauft. Nachdem der Käufer der Immobilie den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, veranlasst der zuständige Notar die Eigentumsübergang. Alle Rechte und Pflichten des Käufers gehen zu einem von der Beschreibung unabhängigen Zeitpunkt auf den Käufer über. Aus rechtlicher Sicht sind Sie erst nach Abschluss der Eigentumsübertragung im Grundbuch Eigentümer der Immobilie. Ihre Immobilie in München finden Sie bei HWN-REAL.

Übertragung durch Schenkung

Da bei einer Erbschaft auch Erbschaftssteuer anfällt, übertragen Immobilieneigentümer häufig schon zu Lebzeiten ihre Immobilien an Familienmitglieder, wie zum Beispiel die Kinder. Dabei spricht man von einer Schenkung. Der Schenker sollte sich dabei jedoch rechtlich absichern. Denn möchte er die Einnahmen von Miete oder Pacht weiterhin selbst erhalten, muss man einen Nießbrauch notariell eintragen. Auch ein Wohnrecht kann man im Schenkungsvertrag festhalten.