Einheitswert

Einheitswert
Der Einheitswert eine Immobilie hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer
Der Einheitswert einer Immobilie in München hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Diese muss der Eigentümer zahlen. Die Berechnung der Grundsteuer nach Kauf einer HWN-REAL Immobilie erfolgt über das Finanzamt. Als Grundlage zur Berechnung dient der Einheitswert der Immobilie oder des Grundstücks. Neben der Grundsteuer wird gegebenenfalls auch die Gewerbesteuer ermittelt. Steuerbehörden nutzen dabei die Steuerbemessungsgrundlage, um Steuerbescheide für Immobilien zu erstellen. Betroffen davon sind alle privaten, gewerblichen oder auch land- und forstwirtschaftlichen Immobilien und Grundstücke. Das Finanzamt bestimmt weiterhin den Einheitswert von Immobilien. Hierzu existieren zwei verschiedene Berechnungsoptionen: die Einheitswertmethode wie auch die Bewertung nach Sachgüterrecht. Der Einheitswert ist jener Wert, welcher als Bemessungsgrundlage für die Berechnung verschiedenster Steuern herangezogen wird. Der Verkehrswert hingegen ist der voraussichtlich am Markt erzielbare Wert einer Immobilie. Somit fungiert er häufig als Angebotspreis.
So hängen Bruttogewinn und Einheitswert zusammen
Zur Ermittlung des Einheitswerts einer Münchener Immobilie ist eine vorherige Ermittlung des Ertragswertes notwendig. Dies betrifft fertiggestellte HWN-REAL Immobilien, wie auch beispielsweise Mietimmobilien, Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien wie auch gemischt genutzte Immobilien. Der Wert ist auf Basis des jährlichen Bruttogewinns einer Immobilie zu berechnen. Ist es nicht möglich, den Jahresbruttogewinn zu ermitteln, ist der Istwert der Vermögensbewertung zu verwenden. In die Ermittlung wie auch mögliche Wertminder- oder Wertsteigerungen fließen die Faktoren des Standortes und Gebäudedetails mit ein. Bei noch unbebauten Grundstücken zählt der Bodenrichtwert als Richtwert zur Ermittlung des Einheitswertes.
Informationen zur Wertermittlung erhalten Sie beim Finanzamt
Das Finanzamt in München kann Ihnen Informationen über die Wertermittlung Ihrer neuen HWN-REAL Immobilie bereitstellen. Dabei ist nicht der Steuerbescheid gemeint, sondern der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert, der zur späteren Ermittlung der Steuern verwendet wird. Im Falle eines Immobilienverkaufs und wechselnder Eigentumsverhältnisse berechnet das Finanzamt den bisherigen Anteilswert wie auch den zukünftigen Anteilwert (Zuordnungsaktualisierung). Infolgedessen teilt es dem zukünftigen Eigentümer den Vorgabewert mittels der Vorgabewertmitteilung mit. Bei einem Immobilienwechsel geschieht dies in der Regel innerhalb eines Jahres nach Eigentumsänderung. Findet ein Eigentümerwechsel jedoch aufgrund von Erbschaft oder Schenkung statt, erfolgt die Berechnung jedoch nicht unverzüglich dem Finanzamt. Somit kann die Bearbeitung, Berechnung wie auch die Zustellung der ermittelten Werte länger dauern.