Energieausweis

Energieausweis

Die Ausstellung des Energieausweis kann nur durch berechtigte Personen erfolgen

Ob ihr Haus eine Energieschleuder oder energiesparend ist, können Sie im Energieausweis erkennen. Diesen erhalten Sie mit oder vor dem Kauf der HWN-REAL Immobilie in München. Für einen Energieausweis bestehen gewisse Anforderungen. Diese sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt. Ein solcher Ausweis muss beispielsweise bei dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie vorgelegt werden. Auch ist er im Falle einer Sanierung hilfreich, um Verbesserungspotentiale zu erkennen. Bei richtiger Interpretation können konkrete Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen wie auch Einsparmöglichkeiten abgeleitet werden. So kann auch die Wirtschaftlichkeit eines bestehenden oder zukünftigen HWN-REAL Objektes besser eingeschätzt werden. 

Eine farbliche Grafik innerhalb des Energieausweises zeigt den Energieverbrauch an. Rot steht dabei für einen hohen Verbrauchswert während grün einen effizienten Verbrauch darstellt. Dieser Farbcode besteht ergänzend zu den sogenannten Effizienzklassen. In den Effizienzklassen sind Gebäude und Wohnungen nach neun verschiedenen Effizienzstufen eingeteilt. Durch diese Einstufung ist es möglich, verschiedenste Attribute und HWN-REAL Objekte landesweit vergleichen zu können.  

Welche Ausweise zum Energieverbrauch einer Immobilie gibt es noch

Neben dem Energieausweis gibt es in München noch Bedarfsausweise. Dieser erfolgt aus Basis von Bewohnerangaben. Somit fließt in die individuelle Berechnung der Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre ein. Es ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Nutzer unterschiedlichste Verbrauchswerte generieren können. So sollten alle Eckdaten des Objektes genauestens geprüft werden. Dazu zählt die Dicke der Außenwände, Dächer und Fenster, der Stand der Heizungs- und Gebäudetechnik oder das Nutzungsverhalten der Bewohner. Möchten Eigentümer, Käufer oder Mieter den zukünftigen Energieverbrauch oder etwaige Energiekosten abschätzen, kann der Ausweis zur Kalkulation des Endenergiebedarfs beitragen.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen

Gemäß „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) sind in München nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und Berufserfahrung berechtigt, Energieausweise auszustellen. Hierzu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Das GEG beinhaltet sämtliche hierzu benötigte Anforderungen. Es ist jedoch nicht möglich sich für die Erstellung von derartigen Ausweisen zertifizieren zu lassen. Der Kunde kann folglich nur durch die offiziellen Angaben des Ausstellers auf dessen Berechtigung vertrauen. Wird ein Energieausweis oder Modernisierungsvorschlag vorsätzlich oder fahrlässig ausgestellt, zählt die als Verwaltungsverstoß und es drohen Geldbußen von bis zu 10.000,- Euro