Erbbaurecht

Erbbaurecht

Beim Kauf einer Münchener Immobilie sollte das Erbbaurecht berücksichtigt werden

Regelmäßig stehen in München Grundstücke zum Verkauf, welche mit einem Erbbaurecht gekennzeichnet sind. Diese sind in der Regel günstiger als vergleichbare Grundstücke der HWN-REAL ohne Erbbaurecht. Der Begriff verdeutlicht den Eigentümer und Besitzerstatus des Grundstücks. Der Hausbesitzer der Immobilie ist nämlich nicht gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks. Viele potenzielle Käufer stellen sich die Frage, ob es sich um tatsächliche Schnäppchen handelt oder eine Investition zu riskant ist. Denn lediglich das Haus gehört dem Käufer, das hingegen Grundstück hingegen bleibt Eigentum des Vermieters. Dies ist meist eine Gemeinde, kann aber auch eine private Person, Kirche oder Stiftung sein. Die vom Hauseigentümer für das Grundstück zu zahlende Miete beträgt in der Regel jährlich ca. 3-5% des Immobilienwertes. Somit kann sie über eine längere Wohndauer durchaus variieren.

So hängen Verkehrswert und Miete beim Erbbaurecht zusammen

Zum Vertragsende ist die Bewertung des Verkehrswertes einer Immobilie besonders wichtig. Sie bildet die Basis für mögliche Entschädigungen des Grundstückseigentümers. So empfiehlt sich beim Verkauf einer Immobilie in München eine professionelle Bewertung. Denn neben dem Wert des Grundstücks ist auch die Immobilie zu berücksichtigen. Da mögliche Mieteinnahmen mit dem Verkehrswert in Zusammenhang stehen und dieser in der Regel steigt, werden auch die anfallenden Mieten immer höher. Die Berechnung wird wie folgt durchgeführt: ermittelter Marktwert (Istwert- oder Ertragswertverfahren) – Bodenwert (je nach Standort) – Abschlagspauschale (Mängel oder sonstige Abzüge am Grundstück) – Mehrkosten beim Kauf von Immobilien mit Erbbaurecht.

Diese Kosten gehören zum Immobilienkauf einer HWN-REAL Immobilie

Die Grunderwerbssteuer verfügt ebenfalls über Einfluss beim Erbbaurecht. Da bei einer Bankseitigen Finanzierung ist die Vereinbarung mit dem Vermieter des Grundstücks das wichtigste darstellt. Zur Absicherung des Kreditgebers ist im Vertrag ein maximaler Beleihungswert für die Finanzierung angegeben. Der Vermieter des Grundstücks fungiert somit vertraglich als Erstbesitzer, wodurch die Bank lediglich Nebenforderungen geltend machen kann. Somit besteht eine geringere Sicherheit bei der Kreditvergabe. Folglich sind zusätzliche Vereinbarung keine Seltenheit. Da beim Kauf einer Immobilie üblicherweise die Restlaufzeit des Grundvorbesitzers übernommen wird, schauen Banken besonders genau auf alle Details. Denn für Banken ist es von wesentlicher Relevanz, dass Kredite, wenn möglich bereits 15 Jahre vor Vertragsende abbezahlt sind. Somit 15 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes.