Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft

Das Ziel der Erbengemeinschaft ist die Nachlassaufteilung

Hinterlässt ein Verstorbener, mehreren Erben etwas, ist der Nachlass Eigentum der Erbengemeinschaft. In anderen Worten, alle Rechte und Pflichten des Erblassers gehören dessen Erben. Diese Erben bilden die Erbengemeinschaft, auch Gemeingütergemeinschaft genannt. Ihr gehört das gemeinschaftliche Eigentum aller. Das Ziel jeder Erbengemeinschaft in München sollte es sein, ein Erbe schnell und ohne Konflikte aufzuteilen. Die problembehaftete Teilung ist als „Erbstreitigkeit“ bekannt. Der rechtliche Rahmen der Erbengemeinschaft wird im Erbrecht §2032 I BGB geregelt. Trotzdem regeln viele Münchener Eigentümer von Immobilien bereits während Lebzeiten Ihr Erbe. Besonders um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden. Möchten Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten verkaufen, um Erbstreitigkeiten vorzusorgen, kontaktieren Sie das Team der HWN-REAL. Anderenfalls suchen Sie einen Notar auf und klären gemeinschaftlich mit den möglichen und gesetzlichen Erben die Abläufe. Dementsprechend macht ein Streit um ein Erbe selten Sinn. Da das Gericht im Zweifel eine Teilungsversteigerung anordnet, falls ein Erbstreit zu keinem Ziel führt.

Auflösung und Übertragung des Nachlasses

Es ist  ratsam, eine Aufteilung eines Erbes zivilisiert und konfliktfrei zu gestalten. Erben sind üblicherweise nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional. Gerade bei Immobilien kann es viele Möglichkeiten für eine Verkaufsverweigerung geben. Einen geliebten Menschen zu verlieren ist bereits unangenehm genug, warum also ein Haus mit so vielen Erinnerungen veräußern? Weigert sich einer der weiteren Erben, weil er die Immobilie in Familienbesitz behalten möchte, kann eine Vermietung eine Option sein. Besonders, um zumindest die Betriebskosten des Objekts zu decken. Jeder kennt den Satz “Bei Geld hört die Freundschaft auf”. Tatsächlich trennt Geld viele Freunde oder Familien für ewig. Wer kennt nicht einen Krimi um ein Erbschaftsdrama? Daher ist es relevant zu erkennen, dass Argumente an dieser Stelle nutzlos sind. Es sollten alle relevanten Erben klar und offen kommunizieren sowie die Vor- und Nachteile ihres Handelns im Vorfeld abwägen.

Wann das Gericht eine geteilte Versteigerung anordnet

Möchte beispielsweise einer der Miterben einer Erbengemeinschaft nur preiswert eine Immobilie erwerben, sollte er sich bewusst sein, dass auch die finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten und anschließenden Split-Auktionen eine Bereicherung schmälern können. Kann eine Einigung aufgrund eines Konflikts nicht erzielt werden, kann jeder Miterbe andere Erben der Gemeinschaft bitten, einen Konsens über den bestehenden Teilungsplan zu erzielen. Dies passiert durch sogenannte Streitigkeiten oder Erbstreitigkeiten in einer Erbengemeinschaft. Um einer Zwangsversteigerung vorweg zu greifen, kontaktieren Sie gerne das HWN-REAL Team in München. Wir bei der HWN-REAL helfen Ihnen bei dem Verkauf Ihres Erbes.