Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer wird fällig, sobald Sie das Erbe eines Eigentums annehmen.

Wird ein Erbe und somit ein Eigentum durch den Erbenden angenommen, ist dieser zur Zahlung der Erbschaftssteuer verpflichtet. Die Höhe der Erbschaftssteuer zu zahlenden Steuer hängt von zwei Faktoren ab. Dies sind zum einen der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Vererbenden und dem Erben. Wie auch die Höhe des Erbes selbst. Je nach den unterschiedlichen Faktoren können  Sie Steuerbefreiungen oder Steuersätze geltend machen. Möglicherweise können Sie sogar bei der Erbschaftssteuer sparen. Im Falle der Annahme einer Erbschaft in München ist diese dem Finanzamt in München zu melden. Verweigern Sie eine Erbschaft, muss dies nicht gemeldet werden. Die Frist zur Meldung des Nachlasses durch den Erben oder die Erbengemeinschaft beträgt 3 Monate. Das Finanzamt ermittelt dann, ob und in welcher Höhe die Erbschaftssteuer anfällt. Den jeweiligen Bescheid sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Kaufen Sie eine Immobilie der HWN-REAL handelt es sich nicht um ein Erbe. Somit wird auch keine Erbschaftssteuer fällig.

Das Finanzamt entscheidet anhand verschiedener Aspekte, ob Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen

Je nach Verwandtschaftsgrad des Erben und dem Vererbenden gelten unterschiedliche Grundlagen. Bezogen auf Steuerbefreiungen wie auch Steuersätze. Müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen, so teilt Ihnen das Finanzamt dieses nach Meldung mit. Sie werden aufgefordert diese zu entrichten. Den jeweiligen Bescheid können Sie in einem Zeitraum von bis zu 4 Jahren nach Erbschaft erhalten. Die grundsätzliche Prüfungsfrist des Finanzamtes beträgt 4 Jahre. In dieser Zeitspanne kann es Ihre Angeben prüfen und Bescheide zusenden. Die Frist ist bis zum Jahresende, in welchem die Erbschaftserklärung abgegeben wurde, gültig. Lässt das Finanzamt die Frist verstreichen, sind Sie nicht mehr zur Zahlung der Erbschaftssteuer verpflichtet.

Zur Berechnung der Erbschaftsteuer werden alle wesentlichen Vermögenswerte herangezogen

Kaufen Sie eine Immobilie der HWN-REAL in München, berechnet das Finanzamt Steuern. Grundlage hierfür ist der jeweilige Verkehrswert der Immobilie. Wenn Sie eine Immobilie erben, wird der Verkehrswert der Immobilie ebenfalls bei der Berechnung zur Erbschaftsteuer berücksichtigt. Wichtig hierzu sind auch alle näheren Angaben zur Vererbung. Diese müssen dem Finanzamt innerhalb der Anlagen separat mitgeteilt werden. Die Steuererklärung wird dann gemeinsam mit den Anlagen wie auch dem Nachlassverzeichnis an Ihr zuständiges Finanzamt geschickt. Die Vorlage für das Nachlassverzeichnis wie auch die weiteren Vordrucke erhalten sie bei Ihrem Bundesfinanzamt. Dort wird Ihr Antrag im Anschluss auch Bearbeitet.