Fälligkeit

Fälligkeit

Mit der Fälligkeit ist der Kaufpreis der Immobilie zu zahlen

Die Fälligkeit beschreibt den Zeitraum, in dem der Kaufpreis einer Immobilie gezahlt werden soll. Verschiedene Parameter sind dafür nötig und zu erfüllen:

  • Die Genehmigung, falls vorhanden, muss vorliegen (z.B. der Stadt für ein Sanierungswerk)
  • Wenn eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde hat der Käufer das Recht, die Immobilie zu erwerben
  • Sobald alle Alt-Grundschulden oder Hypotheken auf der Immobilie annulliert wurden
  • Wenn kein Vorkaufsrecht besteht (z.B. von der Stadt München)

Sind die oben genannten Bedingungen vollständig erfüllt, benachrichtigt der Notar die betroffenen Parteien. Der Käufer der HWN-REAL Immobilie wird dann über das Fälligkeitsdatum informiert, um die Zahlung zu veranlassen. Die zu zahlenden Nebenkosten richten sich nach den Zeitpunkten der Zahlungen. Der Käufer muss die Beglaubigungsgebühr nach Unterzeichnung des beglaubigten Kaufvertrags bezahlen. Andere Gebühren wie die Grundbuchgebühren sind in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung zu zahlen.

Wann muss man die Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Grunderwerbsteuer muss man beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken bezahlen. Wie hoch sie ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Der Notar übersendet nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags der HWN-REAL Immobilie diese an das zuständige Finanzamt zusammen mit den jeweiligen Steuer-IDs. So kann eine eindeutige Zuordnung erfolgen. Im Anschluss versendet das Finanzamt den Bescheid über die zu zahlende Grundsteuer, meist direkt an den oder die Käufer. Das kann meist etwa sechs Wochen dauern. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist dann innerhalb von vier Wochen zu leisten. Zu beachten hierbei ist, dass Verkäufer und Käufer der Immobilie als Gesamtschuldner handeln. Wurde die Steuer beglichen, erhält der Notar vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Aufgrund dieser Bescheinigung unternimmt der Notar dann die Eigentumsumschreibung und das Objekt geht offiziell an den Käufer über, vorausgesetzt, der Kaufpreis ist ebenfalls bezahlt.

Wann geht das Objekt offiziell an den Käufer über?

Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das zuständige Finanzamt ist ein Schritt in Richtung Kauf getan. Alle Altlasten wie Grundschulden sind auf Antrag des Verkäufers zu löschen. Auch darf die Gemeinde keinen Anspruch auf sein Vorkaufsrecht machen, sonst ist der Verkauf nicht wirksam. Die Zahlung des eigentlichen Kaufpreises ist dann ein wichtiger Teil bei der Übertragung. Die Zahlung kann entweder direkt auf das Konto des Verkäufers oder aber auch ein Notaranderkonto erfolgen. Die Eigentumsumschreibung erfolgt dann, wenn alle Formalitäten erledigt sind durch den Notar und die Eintragung in das Grundbuch.