Flurstück

Flurstück
Ein Flurstück ist ein im Liegenschaftskataster dargestellter Teil der Erdoberfläche
Ein Münchener Flurstück ist ein geometrisch vermessener Stück Land. Es ist häufig auch Grundstück, wobei ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Im Zuge einer Beantragung eines Immobiliendarlehens sowie des Notarvertrags über den Kauf einer HWN-REAL Immobilie in München benötigen Sie die Hintergründe zu diesem Grund. Unter “Flurstück” versteht man dem amtlich vermessenen Abschnitt der Erdoberfläche. In Grundbüchern sind die Flurstücke bestimmten Gemarkungen untergeordnet. Dabei fasst man Flurstücke oftmals zu einer sogenannten Flurkarte zusammen. Die Grenzen eines Flurteils entsprechen üblicherweise denen eines Grundstücks. Aber ein Grundstück kann weiterhin mehrere Flurstücke beinhalten. Allerdings ist es nicht machbar unter einem einzigen Flurteil verschiedene Grundstücke zusammenzufassen. Im Grundbuch ist jedes Flurteil mit einer eindeutigen Nummerierung und seiner Nutzung wie etwa “Gebäude- und Freifläche” versehen. Dargestellt wird ein Flurteil auf sogenannten Flurkarten. Dementsprechend sind diese Karten auch als Liegenschafts- oder Katasterkarten betitelt und beinhalten amtliche Daten zur Lage und Bebauung von Münchener Grundstücken.
Das Katasteramt vermisst ein Flurstück
Zuständig für die Vermessung von Flurstücken in München ist das Katasteramt. Es wird in manchen Bundesländern unterschiedliche bezeichnet. Beispielsweise Vermessungsamt oder Behörde für Bodenmanagement. Diese Ämter vermessen die Erdoberfläche beispielsweise, falls die Daten im Liegenschaftskataster bereits älter sind. Auch wenn Sie nach Kauf einer HWN-REAL Immobilie als Grundstückseigentümer Zweifel besitzen, ob die Grundstücks- bzw. Flurstücksgrenze tatsächlich so besteht, wie es der Zaun zum Nachbarn vorgibt, können Sie eine Grenzvermessung beantragen. Auf diese Weise erhalten Sie Klarheit darüber, was tatsächlich Teil Ihres Grund und Bodens ist. Zuständig für die Vermessung von Flurstücken ist das jeweilige Katasteramt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
So beantragen Sie eine Grenzvermessung
Wenn Sie als nach Kauf einer HWN-REAL Immobilie als Grundstückseigentümer berechtigte Zweifel haben, ob ein Teil des Bürgersteigs auf Ihrem Grundstück liegt, können Sie eine Grenzvermessung beantragen. So erhalten Sie Klarheit darüber, wo Ihr Grund tatsächlich endet. Darüber hinaus bestehen sogenannte Teilungs- und Zerlegungsmessungen, welche Eigentümer vor allem beantragen, falls sie einen Teil des Grundstücks verkaufen möchten. Hierzu muss man Flurstück in zwei Flurstücke teilen. Andersherum ist es möglich auch zwei Flurstücke zu einem einzigen zusammenzulegen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie lediglich einem Eigentümer gehören und nicht differenziert belastet sind. Zuständig für Vermessungen sind lediglich Kataster oder Flurbereinigungsbehörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder weitere befugte Stellen. Möchten Sie Ihr Grundstück verkaufen nehmen sie gerne Kontakt zu den HWN-REAL Mitarbeitern auf.