Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz
Was bedeutet das Gesetz für Immobilienmakler
Nach § 2 Abs. 1. Nr. 10 des Geldwäschegesetzes muss ein Immobilienmakler einer drohenden Geldwäsche entgegenarbeiten. Makler haben nach dem Geldwäschegesetz die Aufgabe, ihre Mitarbeiter zu kontrollieren und schulen, sowie die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Besteht ein Verdacht, muss man die Behörden über die entsprechende Person informieren. Eine solche Kontrolle der Kunden ist nur für Verkäufe gültig. Bei der Vermietung einer Immobilie besteht nur eine geringe Gefahr einer Geldwäsche. Sie sind auf der Suche nach einem verantwortungsvollen Partner für die Vermietung Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie HWN-Real in München. HWN-Real unterstützt Sie bei der Verwaltung Ihrer Immobilie.
Pflichten und Maßnahmen
Durch das Geldwäschegesetz gibt es für Immobilienmakler interne und externe Verpflichtungen. Diese Aufgaben beziehen sich auf die Kontrollen von Mitarbeitern und Kunden. Interne Kontrollen des Geldwäschegesetzes beziehen sich auf die Vermeidung eines möglichen Risikos durch eine Geldwäsche. Bei Überprüfung durch die Behörden muss ein Makler jederzeit nachweisen können, dass er die auferlegten Pflichten erfüllt hat. Zum Beispiel gibt es intern die Pflicht, dass die Mitarbeiter auf Zuverlässigkeit überprüft und über aktuelle Gesetzesregelung informiert sind. Bei nicht reagieren bzw. Missachten der Pflichten drohen hohe Bußgelder. Zusätzlich zu den internen Sicherungsmaßnahmen des Geldwäschegesetzes gibt es ergänzend noch externe Sorgfaltspflichten. Zu diesen Pflichten des Geldwäschegesetzes gehört die Überprüfung der Identität des Kunden, mit denen ein Geschäft geplant ist.
Eindeutige Identifizierung nötig
Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen eindeutig identifiziert sein bzw. Personen, die die Kaufinteressenten oder Verkäufer vertreten. Hierfür schreibt das Geldwäschegesetz vor, dass Unterlagen wie einen Pass oder Personalausweis vorliegen müssen. Die in den Dokumenten angegebenen Daten muss der Immobilienmakler dokumentieren. Aus diesem Grund sollte er besten eine Kopie erstellen und zu den Dokumenten legen unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Eine Besonderheit stellt die Überprüfung und Dokumentation einer juristischen Person dar. Für diese muss der Makler alle detaillierten Daten zur Gesellschaft zur Verfügung gestellt bekommen. Ist ein Unternehmen bei einem Immobiliengeschäft beteiligt, dann benötigt der Makler zusätzlich eine Kopie eines Handelsregisterauszugs.
Teilweise kann auch eine Gesellschafterliste nötig sein, wenn eine unübersichtliche Gesellschafterstruktur besteht, aus zahlreichen unterschiedlichen Mitgliedern. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an HWN-Real in München.