Grundbuch

Grundbuch
Was ist das Grundbuch
Das Grundbuch bezeichnet man auch als Register. Es erfasst wichtige Daten zu Grundstücken, wie Belastungen und Eigentumsverhältnisse. Das Grundbuchamt führt dabei dieses Register. Das Grundbuchamt ist das Amtsgericht, in jenem Bezirk das Grundstück liegt. In den Angaben zu Grundstück sind dabei enthalten: Wirtschaftsart, Lage und Größe. Zusätzlich finden sich dabei Angaben zu Miteigentumsanteilen, Grundstücksgleichen Rechten oder Veränderungen einer dieser Werte. Jeder, welcher ein berechtigtes Interesse vorlegen kann, darf in das Grundbuch Einsicht nehmen (z. B. Käufer). Die eingereichten Urkunden und Verfügungen werden in Akten zusammengefasst. Für jedes Grundstück wird ein separates Blatt angelegt, welches eine laufende Nummer bekommt und mit anderen des gleichen Bezirks in einem Band zusammengefasst wird. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei HWN-Real.
Die einzelnen Abteilungen des Grundbuchs
Das Grundbuch teilt sich dabei in die drei Abteilungen I, II und III. In der Abteilung I finden sich Angaben zu dem oder den Eigentümern. Bei mehreren Eigentümern müssen die genauen Anteile festgehalten sein. Die Grund können zum Beispiel Erbfolge, Auflassung oder Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren sein. Dagegen finden sich in Abteilung II alle Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Nur Grundpfandrechte werden in Abteilung III eingetragen. Zu Lasten zählen dabei beispielsweise Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerecht), Nießbrauchrecht, Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht und Vorkaufsrechte. Beschränkungen können unter anderem Nacherben-, Testamentsvollstrecker-, Zwangsversteigerungs-, und Insolvenzvermerke sein. Die Abteilung III dient zur Eintragung von weiteren Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden, Vormerkungen und Widersprüche. Diese müssen sich dabei auf die genannten Grundpfandrechte beziehen.
Bestandsverzeichnis vom Katasteramt
Abschließend gibt es noch das Bestandsverzeichnis, in dem werden Grundstücke aufgeführt. Dieses sind vom Kataster vorgeschriebene Angaben. Das Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, in dem die Grundstücke mit Nummern gekennzeichnet sind. Die Karten des Katasteramtes sind nach Gemarkungen unterteilt. In das Bestandsverzeichnis werden mit dem Grundstück zusammengehörende Rechte/Grunddienstbarkeiten z.B. Wegerechte oder Kanalleitungsrechte eingetragen sein. Zusätzlich beinhaltet das Bestandsverzeichnis Bestand, Abschreibungen und Zuschreibungen. Zusammenfassend von welchem Grundbuch das Grundstück übernommen wurde, wie es entstanden ist und die Übertragung des Grundstücks in ein anderes Grundbuchblatt.
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