Grundbuchauszug

Grundbuchauszug
Was ist ein Grundbuchauszug
Als Grundbuchauszug bezeichnet man eine Kopie aller Eintragungen der Immobilie im Grundbuch. Einfacherer ausgedrückt, er ist identisch mit dem Aufbau des Grundbuchblattes zu einer Immobilie. Es gibt dabei zwei verschiedene Varianten, den beglaubigten und den unbeglaubigten Grundbuchauszug. Beim beglaubigten Grundbuchauszug bestätigt das Amt, dass der Auszug keine Fälschung ist. Wann ein solcher notwendig ist, entscheidet die Stelle, die ihn bekommen soll. Ein Fall ist der Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der beglaubigte Auszug belegt, wer der Eigentümer ist. Auch im Falle eines Kredits kann der beglaubigte Grundbuchauszug gefordert sein. Wenn Sie einen Verkauf Ihrer Immobilie in München planen, kontaktieren Sie HWN-Real.
Wann reicht ein unbeglaubigter Auszug
Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug reicht aus, solang er nur für die eigenen Unterlagen benötigt wird. Zum Beispiel, wenn Mieter herausfinden möchte, dass der Vermieter wirklich der Eigentümer der Immobilie ist. Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse bestehen, Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Ein Auszug bekommen nur Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Hierzu zählen Grundstückseigentümer und andere Personen, die im Grundbuch eingetragen sind. Aber auch Gläubiger des Eigentümers, im Falle einer Zwangsversteigerung, Rechteinhaber des Grundstücks, z.B. beim Wegerecht, Erben. Aber auch Mieter, Kreditinstitute, eine Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur können einen Auszug erhalten.
Die Beantragung
Einen Grundbuchauszug beantragt man beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Es gibt dabei unterschiedliche Möglichkeiten der Antragsstellung. Ein schriftlicher Antrag benötigt die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Grundbuchbezirk, Blattnummer, Straße und Hausnummer der Immobilie). Eine andere Möglichkeit ist das persönliche Erscheinen, hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und die Meldebescheinigung. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit einen Auszug auch digital über die zuständigen Portale der Bundesländer zu beantragen. Zusätzlich muss man als Nichteigentümer sein berechtigtes Interesse darlegen, beispielsweise durch einen Miet- / Kaufvertrag oder einen Erbschein. Die Kosten für einen Auszug unterscheiden sich zum einen wieder in unbeglaubigt und beglaubigt.
Ein unbeglaubigter Auszug ist bereits für 10 Euro zu erhalten. Die beglaubigte Version liegt bei 15 bis 20 Euro. Ein elektronischer Auszug durch einen Online-Dienstleister ist meist deutlich teurer. Für Fragen wenden Sie sich an HWN-Real in München. Im Portfolio von HWN-Real werden auch Sie fündig.