Grundpfandrecht

Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht dient als Sicherungsmittel

Wer sich mit Immobilienfinanzierungen in München befasst, wird früher oder später auf das Grundpfandrecht stoßen. Wie der Name bereits sagt, gehört ein Grundpfandrecht in München zu den Pfandrechten. Ein Pfandrecht ist eine Definition im Sachenrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Es bedeutet, dass man die Immobilie des Darlehensnehmer bei Nichteinhaltung der vereinbarten Rückzahlungsbedingungen zur Einlage gepfändet oder als Sicherungs- oder Pfandgegenstand für das gewährte Darlehen verwenden. Somit ist ein Pfand immer eine Art Garantie für Dinge, welche eine Partei der anderen Partei gewährt. Grundpfandrechte beziehen sich auf ein Grundstück oder gleichwertige Rechte an einem Grundstücke. Neben dem Grundstück selbst sind hier üblicherweise auch die darauf errichteten Gebäude betroffen. Man verwendet alle drei Arten von Rechten zur Absicherung von Finanzierungskrediten. Insofern spielen sie vor allem bei Hypothekendarlehen eine wesentliche Rolle.

Drei Formen des Grundpfandrecht

Die mit Abstand häufigste Form des Pfandrechts für eine HWN-REAL Immobilie in München ist die Grundschuld. Hypotheken sind nicht sehr üblich, aber für Hypothekennehmer eine relativ sichere Möglichkeit, eine HWN-REAL Immobilie zu beleihen. Die Rentenschuld als Hypothek wirkt sich derzeit kaum aus, da die Finanzindustrie weitere Formen der Immobilienmiete entwickelt hat. Diese sind meist mit der einfachen Erfassung von Grundschulden für reguläre Kredite für HWN-REAL Immobilien verbunden. Das Grundpfandrecht ist eine Unterkategorie des Pfandrechts im deutschen Sachenrecht. Grundpfandrechte beziehen sich stets auf Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte (z.B. Miteigentumsanteile an Wohnungen). Sie erstrecken sich üblicherweise auch auf das Einzeleigentum an auf dem Grundstück errichteten Immobilien im Rahmen von Teileigentum. Ein Hypothekendarlehen wird dem Darlehensgeber im Normalfall vom Grundstückseigentümer als Garantie für das Darlehen eingeräumt. Dies ist insbesondere bei der Immobilienfinanzierung von Relevanz.

Die Hypothek ist durch den Bürgerschaftsvertrag geregelt

In der Bankbranche wird die Einrichtung einer Hypothek in der Regel durch einen Bürgschaftsvertrag geregelt. Sie ist in jedem Fall in das jeweilige Grundbuch einzutragen. Denn nur so ist ihre Gültigkeit gesichert. Unter den oben genannten drei Arten von Grundpfandrechten wird die Hypothek durch die detailliertesten Gesetze geregelt. Dementsprechend ergeben sich einige Regularien für Grundpfandrechte aus denen eines Hypothekendarlehens.