Grundschuld

Grundschuld
Was ist eine Grundschuld
Als Grundschuld bezeichnet man ein Grundpfandrecht, mit der eine Immobilie oder ein Grundstück zur Sicherung Ihres Immobiliendarlehens belastet ist. Das bedeutet, dass die Bank erwartet, dass diese ins Grundbuch eintragen wird. Erst mit dem Eintrag erhält die Bank das Recht, die Zahlung der Schulden vom Darlehensnehmer einzufordern. Vereinfacht, bei einer Baufinanzierung leiht die Bank oft hohe Beträge. Wenn diese nicht abbezahlt werden, erhält die Bank durch die eingetragene Grundschuld die Sicherheit, trotzdem ihr Geld zurückzubekommen. Durch diese ist die Bank berechtigt, die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verkaufen. Sie suchen nach einer Immobilie in München? Melden Sie sich bei HWN-Real.
Was ist zu beachten
Die Zweckerklärung dient dazu, die Anschaffungskosten des Grundstücks mit dem Immobiliendarlehen beim Erwerb der Immobilie zu kombinieren. Der Abschluss eines Vertrages mit der Bank dient der Sicherung der Inanspruchnahme der Bank im Falle eines Zahlungsausfalls. Diese sind in der Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und erst nach dieser erfolgt die Auszahlung des Immobiliendarlehens. Es gibt zwei verschiedene Arten von Grundschulden abhängig vom Gläubiger: Eigentümer oder Fremdinhaber. Eine typische Fremdgrundschuld bezieht sich auf die im Grundbuch als Garantie für Immobiliendarlehen eingetragene Schuld des Bankbegünstigten. Diese ist damit die häufigste Variante, sie tritt bei fast jeder Baufinanzierung auf. Bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist, bleibt die Bank Gläubiger.
Eigentümergrundschuld
Die Bank kann Forderungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchführen, wenn man die Darlehensraten nicht mehr bezahlt kann. Nachdem vollständigen zurückzahlen, wandelt sich die Fremdschuld in eine Eigentümerschuld um. Der Eigentümer kann frei über diese verfügen. Zusätzlich gibt es die Eigentümergrundschuld. Hierbei handelt es sich um eine Schuld, die nicht der Bank gehört, sondern dem Eigentümer selbst. Sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, benötigt man die bisherige Fremdgrundschuld nicht mehr als Darlehenssicherheit. Der Sicherungszweck entfällt damit. Die Fremdgrundschuld wandelt sich kraft Gesetz in eine Eigentümerschuld um. Somit besitzt die Bank besitzt keine Rechte mehr an der Immobilie. Dies ist dokumentiert mit der sogenannten Löschungsbewilligung.
Bei Fragen zu dem Thema steht Ihnen HWN-Real in München gern zur Verfügung. HWN-Real ist Ihr Ansprechpartner für den Vertrieb von Immobilien.