Grundsteuer

Grundsteuer
Die Grundsteuer wird jedes Jahr auf neue fällig
Eigentümer einer ehemaligen HWN-REAL Immobilie in München müssen jedes Jahr Grundsteuer zahlen. Der Betrag ist hierbei äußerst unterschiedlich. Ursache hierfür sind verschiedene Einheitswerte und unterschiedlichste Bemessungssätze. Diese variieren je nach Gemeinden. Deshalb kann es sein, dass die Eigentümer in der gleichen Region ähnliche Grundsteuerbeträge entrichten. Diese sind vom neuen Immobilienbesitzer des HWN-REAL Objektes an die betreffende Gemeinde zu zahlen. Die Steuereinnahme stellt für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle dar. Denn die Erlöse werden häufig in öffentliche Lebensbereiche wie etwa die Infrastruktur oder Schulen investiert. Ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist, spielt darum keine Rolle. Jeder der Eigentümer eines Grundstücks ist zur Zahlung verpflichtet. Oft werden die Grundsteuern im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Weiterhin steht die Steuer in Verbindung mit Grundstücken als auch erblichen Baurechten. Die Steuer wird dabei individuell nach dem Wert des Grundstücks erhoben. Somit erfolgt Unterscheidung nach agrarisch, baulich sowie unbebautem Land.
Die Grundsteuer setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen
Zur Berechnung der Grundsteuer B ist zunächst der Einheitswert der HWN-REAL Immobilie durch das Finanzamt zu ermitteln. Denn ob eine Immobilie bebaut oder unbebaut ist, ist von Relevanz für ihren Wert. So gilt als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer der Einheitswert des Münchener Grundstücks. Er errechnet sich durch das Verhältnis zwischen dem Grundstückswert 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland). In dieser Zeit haben sich Grundstückspreise stark verändert. Darum liegt der ermittelte Grundwert häufig unter dem tatsächlichen Verkehrswert. Ein Einheitswert von freien Flächen kann relativ einfach ermittelt werden. So ist die Quadratmeteranzahl des Grundstücks mit dem entsprechenden Bodenwert von 1935 oder 1964 zu multiplizieren.
Zur Berechnung wendet das Finanzamt das Ertrags- oder Istwertverfahren
Die Ertragswertmethode wird in der Regel für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungen oder gemischt genutzte Liegenschaften in München genutzt. Die Gesamtjahresmiete ist hier mit dem Multiplikator zu multiplizieren. Der Multiplikator bestimmt dabei als Wertfaktor den Ertragswert des Gebäudes. Er berücksichtigt wertsteigernde Faktoren. Die Jahresgesamtmiete ist hierbei aus die Jahre 1935 bis 1964 zu beziehen. Da diese Ermittlung meist schwierig ist, ist auch das Istwertverfahren äußerst beliebt. Es wird meist für die Bewertung bisherige Luxushäuser, Einfamilienhäuser im ehemaligen Berliner Osten oder für besonders hochwertige Immobilien angewandt. Die Istwertmethode summiert die Werte des Grundstücks, der bestehenden Gebäude und der Außenanlagen.