Hausgeld

Hausgeld

Jeder Eigentümer einer HWN-REAL Wohnung hat Hausgeld zu bezahlen

Um eine Immobilie der HWN-REAL  erhalten zu können muss ein jeder Wohnungseigentümer Hausgeld bezahlen. Dieses ist häufig auch als Wohngeld bekannt. Erstens wird es verwendet, um öffentliches Eigentum zu erhalten, als auch zu verwalten. Weiterhin wird es monatlich im Voraus an die jeweilige Wohnungseigentümergemeinschaft überwiesen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch WEG abgekürzt. Wohnungseigentümer einer HWN-REAL Immobilie müssen somit eine monatliche Vorauszahlung leisten. Dabei ist irrelevant, ob Sie in der Wohnung wohnen, sie vermieten wird oder gar leer steht. Den Jahresbericht einer Münchener Immobilie erhalten Sie jährlich durch die WEG. Dabei sind die erhaltenen Wohngelder mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen zu verrechnen. Wurden in der Abrechnung verzerrte Kosten wahrgenommen, kann man diese im nächsten Abrechnungszyklus korrigieren. Die Verwaltung des Vermögens übernimmt dabei der Hausverwalter. Dieser erhält folglich auch das Hausgeld und verwaltet es auf einem Konto der WEG. Die Kostenverteilung erfolgt dabei individuell.

Kostenpositionen innerhalb des Hausgeld

Kaufen Sie eine Wohnung bei der HWN-REAL sind bestimmte Kostenpositionen der Hausgeldabrechnung umlagefähig. So können Betriebskosten beispielsweise an den Mieter weitergegeben werden. Dazu gehören Kosten für die Wasserversorgung wie Zählerkosten oder Grundgebühren. Auch Gebühren für Pflege und Reinigung können weitergegeben werden. Diese umfassen Beiträge zur Straßenreinigung, Müllentsorgung oder Gebäude- und Gartenpflege. Zudem können gemeinschaftliche Kosten umgelegt werden. Das sind gemeinschaftliche Energieverbrauchskosten, Unterhaltskosten sowie Schornsteinreinigungskosten. Weiterhin können Hausmeisterdienste oder Versicherungskosten wie die Sach- und Haftpflichtbeiträge oder die Hauseigentümerversicherung auf die Mieter umgerechnet werden. Zahlungen für gebräuchliche Anlagen und Räume sind davon Ebenfalls betroffen. Besonders Aufzüge, Satellitanlagen, Kabelverbindungen, Lichtquellen, Wasch- und Trockenräume, Hobbyräume oder gar Schwimmbäder.
Verwaltungskosten wie Gebühren für Bankkonten, Portokosten, Hausverwaltungsgebühren, Instandhaltungsrücklagen, Reparaturen oder Renovierungen hingegen zählen zu den nicht umlagefähigen Kosten. Folglich können diese nicht auf den Mieter umgelegt werden.

So setzt sich die Berechnung des Hausgeldes zusammen

Die Liegenschaftsverwaltung berechnet jährlich die ungefähr anfallenden Kosten. Dazu zählen auch die Instandhaltungskosten sowie die Zuweisung der Instandhaltungsrückstellungen. Die monatliche Steuer auf Wohnungsfonds sind monatlich mit ca. 20-30 % mehr versteuert, als die zusätzlichen Gebühren, welche man durch eine Vermietung in und um München erzielen kann. Dies liegt an der Postenzuordnung. Diese umfasst lediglich zuordenbare Betriebskosten, wie Entsorgungs- und Heizkosten.