Herstellungskosten

Herstellungskosten

Herstellungskosten beziehen sich auf die Kosten bei der Bebauung eines Grundstücks.

Unter Herstellungskosten sind die Kosten zu verstehen, die bei der Bebauung des Grundstücks anfallen (HGB-Artikel 255 Absatz 3 Nummer 1), das sind beispielsweise Kosten für Handwerker. Sie umfassen auch alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bau oder wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem Bau stehen. Kosten für die Architekten, Bauinspektionsgebühren und Reisekosten zur Baustelle, auf der das Grundstück errichtet wird, sind Teil der zusätzlichen Baukosten und können auch in den Herstellungskosten enthalten sein. Alle anderen Kosten (wie Immobilienkaufpreis, Notargebühren, Grundbuchgebühren, Maklerprovisionen oder Finanzierungsgebühren der HWN-Real) rechnet man zu den Anschaffungskosten hinzu. Wenn innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie nachträgliche Wartungs-, Modernisierungs- oder Renovierungskosten anfallen, sind diese Kosten ebenfalls in die Herstellungskosten einzubeziehen. Hierbei ist jedoch davon auszugehen, dass die Nettokosten dieser Maßnahmen die Anschaffungskosten der Immobilie nicht übersteigen.

Abgrenzung von den Grundstückskosten.

Um als Bauträger Immobilienpreise zu kalkulieren, ist es notwendig, sämtliche Kosten zu berücksichtigen. Hierzu zählen neben den Grundstückskosten auch die Herstellungskosten. Dabei ist bei den Grundstückskosten zu unterscheiden, auf welchem Weg hier das Recht am Grundstück besteht. So kommen beim Erwerb von Flurstücken üblicherweise Notarkosten und weitere Nebenkosten zum eigentlichen Kaufpreis hinzu. Jedoch ist auch ein Pachtvertrag denkbar. Bei den Herstellungskosten handelt es sich somit nur um die tatsächlichen Baumaßnahmen. Ebenso lassen sich je nach Betrachtungsweise die Planungskosten abgrenzen oder mit aufnehmen. Nur bei Berücksichtigung aller Kostenfaktoren lassen sich die Wohnungs- und Hauspreise nachvollziehen. Auch bei der HWN-Real kalkulieren wir genau unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren.

Abschreibung von Herstellungskosten.

Wenn der Eigentümer in Immobilien investiert, um diese zu vergrößern oder zu verbessern, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen. Immobilien und Gebäude weisen in der Regel länger eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren auf. Bei Beschaffungs- und Herstellungskosten ist auch eine langfristig Abschreibung möglich. Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie sind die Anschaffungskosten der Immobilie und die für das Grundstück getrennt zu betrachten. So weisen Notarverträge üblicherweise die Gebäudepreise getrennt vom Grundstückspreis aus. Dies kann unter anderem auch aus steuerlicher Sicht relevant sein. Für nähe Fragen stehen unsere kompetenten Ansprechpartner bei HWN-Real Ihnen zur Verfügung.