Hypothek

Hypothek

Die Standardform einer Hypothek stellt die sogenannte gewerbliche Hypothek dar

Zur Sicherung einer Forderung wird zu einem von der HWN-REAL erworbenen Grundstück in München eine Hypothek errichtet (§ 1113–1190 BGB). Diese wird auch Pfandrecht genannt. Sinn einer Hypothek oder eines Hypothekendarlehen ist es, Garantien für Finanzierungen bereitzustellen. In der Praxis sind folglich oft Grundgebühren veranschlagt. Die Gebühren sind dabei nicht direkt von gesicherten Kreditforderungen abhängig. Folglich können Sie sie flexibel wählen. Wird eine Immobilie belastet, wird ein definierter Geldbetrag an den Begünstigten ausgezahlt. Die Art und Weise der Bezahlung können sie individuell wählen. Der Begünstigte hat somit den Anspruch durch einen Dritten auf die ehemalige HWN-REAL Immobilie in München geltend gemacht hat. Nachgehend erfolgt eine Eintragung dessen im Grundbuch.
Das Bestehen persönlicher Ansprüche ist Voraussetzung für Grundpfandrechte. Sie sind auch als Eigentumsrechte bekannt. Bei den Grundstückskosten oder Pensionsschulden ist dies nicht der Fall. Eine solche Abhängigkeit wird jedoch nicht immer strikt durchgeführt. Der Schuldgrund betrifft dabei nur den einzelnen Schuldner.

Gewerbliche Hypothek

Verglichen mit einer besicherten Hypothek in München können Sie sich als Käufer der Richtigkeit und dem Schutz persönlicher Ansprüche durch das Grundbuch sicher sein. Geregelt ist dies in Paragraf 1138 des bürgerlichen Gesetzbuches. Eine gewerbliche Hypothek kann sowohl eine Bief- oder auch Buchhypothek sein. Der Hypothekenbrief stellt dabei die Regel dar und ist unter §1116 I BGB definiert. Im Falle einer Buchhypothek ist eine Erteilung des Hypothekenbriefs nicht inkludiert (§1116 II BGB). Von Vorteil bei der Briefhypothek ist, dass ein Markt dafür besteht. Auch muss mann die Eigentumsübertragung nicht dringend im Grundbuch eingetragen lassen. Die Akquisition erfolgt nämlich mittels einer Vereinbarung sowie einem Lieferschreiben. Um das Hypothekenrecht auszuüben, reicht bereits der Besitz des Schreibens.

Wann Sie eine Gesamthypothek benötigen

Eine Gesamthypothek wird benötigt, wenn einheitliche Forderungen auf mehrere Liegenschaften abgesichert werden. Wie auch, wenn die Verantwortung für die Gesamtforderung bei der Liegenschaft und den einzelnen Teilen liegen. Eine weitere Bezeichnung für eine Gesamthypothek lautet Korrealhypothek. Rechthaber können  bei einer solchen Hypothek nach Belieben von allen oder einzelnen Grundstücken oder Grundstücksteilen profitieren. Nach Beendigung einer Hypothek wird das Kapital der hypothekarisch gesicherten Schuld in der Regel in einer Summe fällig. Dies trifft auch bei Kündigung der Hypothek zu. Oft werden bis dahin die bestehenden Forderungen in Raten zurückgezahlt. Besonders betroffen sind davon Baudarlehen von Banken oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Hierbei ist es wichtig eine Tilgungshypotheken (amortisierte Hypotheken oder Annuitätenhypotheken) anzumelden. Da der Schuldner eine konstante jährliche Rückzahlung leistet. Die Zinslast steigt dabei mit steigender Schuldentilgung. Der Betrag bleib jedoch gleich.  Somit wird der Betrag der Schuldentilgung stetig größer.