Indexmiete

Indexmiete
Eine mögliche Form der Mietpreisgestaltung ist die Indexmiete
Die Indexmiete ist eine Form der Mietpreisgestaltung in München. Sie wird im Mietvertrag einer Wohn- bzw. Gewerbefläche vereinbart. Nach §557 b BGB ist eine Indexmiete an den Mietpreis des Verbraucherpreisindex gekoppelt. Dieser ist vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Und basiert auf der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland. Die Lebenshaltungskosten umfassen alle durchschnittlichen Preisentwicklung der von Verbrauchern gekauften Waren und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem Lebensmittel, Kleidung, Personentransport, aber auch Kraftstoffe wie Benzin oder Energiepreise. Folglich erhöht sich bei tätlich steigenden Lebenshaltungskosten auch die Bemessungsgrundlage der Indexmiete. Mieterhöhung aufgrund Modernisierung oder der Anpassung an ortsübliche Vergleichsmieten sind bei dieser Form der Mietpreisgestaltung unzulässig. Ausnahme besteht jedoch, wenn Vermieter zur Modernisierung gesetzlich verpflichtet sind. Beispielsweise bei einem Heizungstausch aufgrund verschärfter Abgasvorschriften, welcher nach Kauf einer HWN-REAL Immobilie notwendig ist. In solchen Fällen ist er berechtigt trotz Indexmiete die Miete zu erhöhen.
Der Verbraucherindex ist deutschlandweit einheitlich
Der Verbraucherpreisindex ist in ganz Deutschland Land einheitlich. Er wächst üblicherweise langsam, aber kontinuierlich an. Berechnet wird im Jahresdurchschnitt. Möchten Sie die monatliche Mietänderungen für die bei der HWN-REAL erworbene Immobilie anhand der Indexmiete berechnen, brauchen Sie folgende Info’s:
- den Verbraucherpreisindex im Monat der letzten Mieterhöhung (falls noch nicht erhöht wurde, dann den Stand zu Beginn des Mietverhältnisses)
- den aktuellen Verbraucherpreisindex (den frühesten bekannten Monatswert, da diese Indizes erst im letzten vollständigen Monat veröffentlicht wurde)
- die Grundmiete
Nachfolgende Formel dient Ihnen zur Berechnung ihrer Indexmiete bzw. der Erhöhung: (Aktueller Indexstand : alten Indexstand x 100) – 100 = ergibt prozentuale Mieterhöhung
Das Ergebnis gibt den Prozentsatz an, um welchen sich Ihre Grundmiete erhöhen darf. Die Erhöhung ist jedoch nur zulässig, falls die Miete für mindestens 12 Monate unverändert bleibt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet alle 12 Monate die Miete zu erhöhen. So kann er Ihnen die erste Mieterhöhung durchaus erst nach 3 Jahren bekannt geben. Teilt Ihnen der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich mit, wird diese jedoch bereits im darauffolgenden Monat wirksam.
Indexmiete in München – gut oder schlecht für Mieter
Kaufen Sie eine Immobilie der HWN-REAL und vermieten diese, können Sie mit dem Mieter einen Indexmietvertrag abschließen. Mieterhöhungen innerhalb von Indexmietverträgen sind dabei vorprogrammiert. Der Vorteil liegt für den Mieter darin, dass weitere Erhöhungen ausgeschlossen sind. So können Indexmieten für Mieter auch vorteilhaft sein. Insbesondere aufgrund der Transparenz, bestehender Planungsmöglichkeiten wie auch der Kalkulationsgrundlagen. So können Sie unvorhergesehene Mietsteigerungen verhindern.