Innenprovision

Innenprovision
Innenprovision, die Zahlung einer Provision des Verkäufers an den beauftragten Makler
Im Falle der Innenprovision bezahlt der Eigentümer einer Immobilie den beauftragten Makler für dessen Vermittlungstätigkeit. So ist die Innenprovision eine zwischen Makler und Verkäufer separat festgelegte Vermittlungsgebühr. In bestimmten Fällen wird diese Art der Provision nicht nach offengelegt. Hingegen wird sie jedoch im Maklervertrag zwischen dem jeweiligen Maklers beispielsweise der HWN-REAL und seinem Auftraggeber festgelegt. Bis Ende 2020 waren Maklerprovisionen deutschlandweit, somit auch in München nicht einheitlich geregelt. Somit trat immer die Frage auf, wie hoch die Vermittlungsgebühr ist und wer diese zu zahlen hat. Seit dem 23.12.2020 ist das „Zur Verteilung von Vermittlungsentgelten bei Wohnungs- und Einfamilienhauskaufverträgen“ in Kraft gültig. Die Aufteilung der Maklergebühren auf Käufer und Verkäufer ist somit geregelt. Es sind hingegen auch weitere Varianten möglich. So beispielsweise in- und externe Delegation. So schließt der Makler möglicherweise nur mit dem Verkäufer einen Maklervertrag ab. Der Käufer hingegen verpflichtet sich dabei nicht zur Zahlung einer Doppelprovision.
Die HWN-REAL berechnet nach Abschluss des Kaufvertrages gegebenenfalls die Verkäuferprovision
Bei der Innenprovision ist nach Abschluss des Kaufvertrages ausschließlich die Verkäuferprovision durch den Makler zu berechnen. Die rein internen Aufträge können bundesweit, somit auch in München durchgeführt werden. Weiterhin sind sie bei der Umsetzung des neuen Gesetzes weitestgehend verbreitet. Bis zum Ende des Jahres 2020 zahlten in der Regel Eigentümer eine Provision an einen Immobilienvermittler wie die HWN-REAL. Besonders in den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen oder Thüringen. In weiteren Bundesländern wie Hamburg, Bremen, Hessen, Brandenburg oder Berlin ist dies eher unüblich. Da Käufer hier eine reine Käuferprovision (externe Provision) bezahlen. Dort wirbt ein Makler bei potenziellen Kunden damit, dass die Vermittlungsleistungen des Maklers für den Verkäufer kostenfrei sind.
Höhe von Vermittlungsprovisionen
Im Gegenzug zu Vermittlern von Mietwohnungen wird die Höhe einer Vermittlungsprovision nicht durch den Gesetzgeber bestimmt. Dieser bestimmt lediglich, wer die Vermittlungsgebühren festsetzen muss. So hat der Immobilienmarkt in der letzten Zeit regionale Gepflogenheiten auch in München etabliert. In den meisten Bundesländern ist die Vermittlungsgebühr inklusive Mehrwertsteuer auf 7,14 Prozent angesetzt. Dies ist beispielsweise in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein der Fall. Dort teilt es sich folglich auf 3,57 Prozent Provision pro Käufer/Verkäufer auf. Die Höhe einer Vermittlungsprovision kann somit variieren. Verhandeln Sie gut, denn dann können Sie einiges sparen.