Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten

Die Instandhaltungskosten sorgen für die Sicherstellung des Wertes einer Immobilie.

Damit die Immobilie ihren Zustand lange aufrechterhält, sind Instandhaltungskosten unerlässlich, um den Wert der Immobilie sicherzustellen. Andernfalls kann sich der Leistungszustand im Laufe der Zeit aufgrund von Witterungseinflüssen, Alterung oder Verschleiß stark verschlechtern. Um den Wertverlust auszugleichen, wird empfohlen, regelmäßige Wartungs-, Inspektions-, Verbesserungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen. Grundsätzlich kann der Eigentümer die Unterhaltskosten der Immobilie von der Steuer abziehen. Sofern der Mietvertrag keine anderen Bestimmungen zu den Unterhaltskosten enthält, trägt der Vermieter diese. Die Instandhaltungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie anfallen, sind 15% höher als die Anschaffungskosten und man darf sie abschreiben. Beim Kauf einer älteren Immobilie von HWN-REAL gibt es meist eine Instandhaltungsrücklage der Eigentümer. Diese wird verwaltet und geht beim Verkauf einer Einheit an den neuen Eigentümer mit über. Man verwendet die Rücklage für diverse Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie und dem Sondereigentum.

Reparaturkosten vs. Wartungskosten

Die klare Unterscheidung zwischen Wartungs- und Reparaturkosten erweist sich häufig als problematisch. Der Begriff Wartung bezieht sich im Wesentlichen auf eine Schutzmaßnahme zum Schutz von Eigentum vor Elementen, möglichen Strukturen oder ähnlichen Schäden. Ein kleiner Teil der regelmäßigen Wartungen fällt ebenfalls in diese Kategorie. Die Reparatur bezieht sich auf alle baulichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Eigentum in den ursprünglichen Zustand gemäß den vertraglichen Bestimmungen zurückzubringen. Um größere Reparaturen zu vermeiden, sollte der Eigentümer regelmäßige Wartungsarbeiten durchführen. Darüber hinaus kann ma gepflegte und unbeschädigte Immobilien immer besser auf dem Markt verkaufen. Aktuelle Immobilien von HWN-REAL finden Sie unter der passenden Rubrik.

Regelung zur Rücklagenbildung

Das Anlegen einer Instandhaltungsrücklage ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend. Dennoch sieht das Wohnungseigentümergesetz, WEG vor, eine Rücklage zu bilden wird und empfiehlt dies auch. Ist ein Verwalter bestellt, so ist die Bildung einer Instandhaltung dabei verpflichtend. Dabei ist ein grober Richtwert 10-15 Euro pro Quadratmeter jährlich an Rücklage. Bei einem Aufzug sollte die Gebühr etwas höher ausfallen. Denn dieser ist wartungsintensiv und teuer. Die Einnahmen zahlen die Eigentümer auf ein Sparkonto ein, das man dann für außergewöhnliche Reparaturen oder Sanierungen verwendet. Reicht der Betrag nicht aus, bildet man eine Sonderumlage, bei der die Eigentümer einen gewissen anteiligen Beitrag zusätzlich zahlen.