Investition

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Eine Investition beschreit üblicherweise eine langfristige Kapitalbindung

Eine Investition in eine Immobilie der HWN-REAL ist Geldanlage. Meist auch eine langfristig anvisierte Kapitalbindung. Sie hat das Ziel in der Zukunft eigenständige Erträge zu erwirtschaften. So bestehen gute Gründe, eine Immobilie der HWN-Real als Kapitalanlage zu erwerben. Ein Hauptgrund ist häufig die Steuerersparnis. Auch wollen viele Investoren ihr Kapital durch Immobilien in München erhöhen. Oder auch nur eine kurzfristige Investition tätigen und diese schnell wieder mit Gewinn verkaufen. Wieder anders möchten eine Immobilie der HWN-REAL als Altersvorsorge nutzen. Aufgrund der derzeitig niedrigen Zinsen ist es schwerer, mit Investitionen Geld zu verdienen. Besonders Sicht- oder Festgelder bieten zwar ein hohes Maß an Sicherheit, jedoch geringe Renditen. Im Immobiliensektor, bei Aktienanlageporfolios, Wertpapiere, ETFs oder Crowdfunding Investments ist dies anders. Diese Investitionsmöglichkeiten werden daher immer attraktiver für die Bewohner von München. Immobilien in München bieten neben den Renditen weiterhin den Vorteil der Abschreibungsmöglichkeiten.

So wird die Rendite oder Rentabilität einer Investition überprüft

Wenn man die Rendite oder Rentabilität der Investition überprüfen möchte, kann man die Investitionsrechnungsmethode verwenden. Dabei sind alle später geplante Investitionen in der Berechnung inkludiert. Es stellt sich bei der Ermittlung die Frage, um welche Art von Maßnahme und Investition es sich handelt. Im Beispiel einer Baumaßnahme sind die Investitionskosten nach Baukosten erstellt und berechnet. Sinn ist hierbei der notwendige „Aufwand“ im Rahmen des Bauplans gemäß DIN 276.

Die Investitionstätigkeit ist als jährliche Erhebung an das Landesamt für Statistik zu melden

Viele Unternehmen sind verpflichtet, ihre Investitionstätigkeit im Rahmen der Investitionserhebung zu melden. Diese Erhebung findet jährlich statt. Sie Meldungen erfolgen dabei an das jeweilige Landesamt für Statistik. Betroffen hiervon sind beispielsweise Bauunternehmen mit 20 oder mehreren Beschäftigten. Im Fall von selbst erstellten Sachanlagen gelten die Herstellungskosten als aktivierter Wert. Vorauszahlungen für Bauanlagen werden nur berücksichtigt, falls sie dem Abrechnungsteil entsprechen und aktiviert sind. Sind die Beteiligungen direkt bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) angemeldet, werden sie in Form ihrer jeweiligen ARGE-Anteile in unter den Beteiligungsinformationen des meldepflichtigen Unternehmens erfasst. Bestimmte Investitionen werden mithilfe von Investitionsabzügen gemäß § 7g EStG sowie Sonderabschreibungen gefördert. Beispielsweise Investitionen in kleine und mittlere Bauunternehmen, Selbständige oder Personengesellschaften.