Jahresabrechnung

Jahresabrechnung
Die Jahresrechnung beschreibt die Rechnung für das Gebäude am Ende eines Geschäftsjahres.
Wohnungen, insbesondere in Bezug auf persönliches Eigentum, verursachen immer Kosten. Am häufigsten sind die fortgesetzten Verbrauchskosten, die der Eigentümer tragen muss, wie z. B. die Kosten für Wasser oder Strom. Gemäß WEG-Artikel 16 Absatz II muss jeder Hausbesitzer “die Last des öffentlichen Eigentums und die Kosten für die Instandhaltung, Reparatur, Verwaltung und Nutzung des öffentlichen Eigentums im Verhältnis zu seinem Anteil tragen”. Die dabei von der Verwaltung der Wohnungseigentümergesellschaft erstellte Jahresrechnung enthält detaillierte Informationen zu den Kosten für persönliches Eigentum sowie zu den allgemeinen Verwaltungskosten. Wird die Immobilie oder Wohnung verkauft, ist die Jahresrechnung ein wichtiges Dokument. Aus steuerlichen Gründen wird die Jahresrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei Immobilien, die über HWN-REAL verkauft werden, erhalten Sie dabei immer Einblick in die Jahresabrechnung. Meist wird diese von Immobilienverwaltern einer Hausverwaltung erstellt.
Fristen zur Abrechnung
Die Jahresabrechnung bezieht sich meist auf ein Kalenderjahr. Nach Jahresabschluss muss dann auch die Abrechnung erstellt werden, um die Nach- oder Minderzahlungen zu offenbaren. Dies ist die Einzelabrechnung aller Wohneinheiten. Dies sollte spätestens ein halbes Jahr später erfolgt sein. Steht im Verwaltervertrag jedoch ein individueller Zeitrahmen, so ist dieser rechtskräftig. Die Wohneinheiten sind nach einem bestimmten Verteilerschlüssel aufgeteilt. So kann zum Beispiel eine Einheit 46/1000 betragen. Die Einzelabrechnung, die jede Einheit erhält, schlüsselt dann die Gesamtabrechnung auf den jeweiligen Anteil auf. Manchmal erfolgt dies auch in Quadratmeterangaben. Mittels der Einzelabrechnung kann man dann die Nebenkostenabrechnung für die Mieter erstellen. Auch für den Verkauf über HWN-REAL ist die Jahresabrechnung dabei ein wichtiges Dokument.
Bestandteile der Abrechnung
Der Hausverwalter erstellt die Jahresabrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr. Darin enthalten sind die Gesamtabrechnung des Wirtschaftsobjekts und die Einzelabrechnungen für die jeweiligen Eigentümer. Die Einzelabrechnungen verteilen sich nach dem Verteilerschlüssel. Ein wichtiger Bestandteil sind die Instandhaltungsrücklagen. Diese werden dabei kontinuierlich auf ein Sparkonto einbezahlt und dienen als Rücklage für Wartungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Auch die laufenden Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Abwasser, Müll etc. sind enthalten. Neben den vergangenen Kosten erstellt der Hausverwalter einen Wirtschaftsplan für das folgende Jahr. Besonders für HWN-REAL Wohnungskäufer ist die Einsicht in die Jahresabrechnung sowie den Wirtschaftsplan sinnvoll. Das Team erklärt Ihnen gerne alle Bestandteile und Einzelheiten.