Kaufvertrag

Kaufvertrag
Der Kaufvertrag enthält die Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie nach den Verkaufsverhandlungen getroffen wurden.
Wenn die Verkaufsverhandlung erfolgreich ist, sollte der Kaufvertrag die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer getroffene Vereinbarung enthalten. Der Vertrag bildet die Grundlage des Kaufs und schützt Käufer und Verkäufer vor Risiken. Alle vom Vertrag abweichenden Vereinbarungen haben keine Rechtswirkung. Immobilienmakler können bei der Ausarbeitung solcher Verträge eine große Hilfe sein. Die gesetzliche Kaution wird erst bei Vertragsunterzeichnung generiert – der Vertrag wird in der Regel von einem Notar beglaubigt. Er fungiert als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern und bleibt im Hintergrund neutral. Hauptaufgabe des Notars ist es, den Eigentumsübergang nach den Vorstellungen des Vertragspartners zu organisieren und gesetzeskonform zu bestätigen. Der Verkauf der Immobilie ist erst nach Unterzeichnung eines notariell beglaubigten Kaufvertrages verbindlich. Wie ein Kaufvertrag aussieht, erklären Ihnen die Makler von HWN-REAL gerne.
Was gehört in den Vertrag?
Der Inhalt des Kaufvertrags des Hauses oder der Wohnung enthält immer eine klare Beschreibung des entsprechenden Kaufobjekts. Dies umfasst insbesondere den Standort der Immobilie, die genaue Adresse, den Grundbuchbereich, die Nummer des Grundbuchs oder der Wohnung sowie alle Angaben zum Grundbesitzer. Auch die Flurnummer, auf der sich das Grundstück befindet ist enthalten. Die im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder das Grundpfandrecht ist ebenfalls im Immobilienkaufvertrag genau aufgeführt. Daher sollten Sie immer den neuesten Auszug aus dem Grundbuch anfordern. Der Hauptinhalt des Kaufvertrags umfasst Informationen über Folgendes: Käuferinformationen, Beschreibung des Vertragsgegenstandes, Kaufpreis und Zahlungsdatum, Zahlungsmethode, Datum der wirtschaftlichen Übertragung sowie die Eigentumsübertragung, Gewährleistungen, Verzugszinsen und Sonderprotokoll.
Der Ablauf ab dem Notartermin
Der Kaufvertrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin bei den Vertragsparteien vorliegen. So kann man sicherstellen, dass alle Parteien den Vertrag kenn und keine Änderungen mehr vorzunehmen sind. Der Notar stellt dann zunächst beim Kauftermin die Personalien fest und bestätigt, dass Käufer und Verkäufer sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifizieren lassen. Im Anschluss liest der Notar den Kaufvertrag Punkt für Punkt vor und erläutert gegebenenfalls einzelne Vertragsbestandteile. Nach der Unterschrift aller Parteien erlässt der Notar eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Nach Erhalt der Grunderwerbsteuer und Zahlung derer sowie der Notarkosten und Grundbuchgebühren kann dann die Eigentumsübertragung vollzogen werden und Sie sind Eigentümer Ihrer neuen HWN-REAL Immobilie.