Kaution

Kaution
Die Kaution muss bei Anmietung einer Wohnung hinterlegt werden
Die Mietkaution ist ein Geldbetrag, welchen ein Mieter bei der Anmietung einer Immobilie in München als Sicherheit hinterlegen muss. Dementsprechend finden Sie im Mietvertrag für eine Immobilie üblicherweise einen Absatz zum Thema „Kaution“ oder „Mietkaution“. Dieser beinhaltet die Höhe der an den Vermieter einer HWN-REAL Immobilie zu zahlenden Mietkaution. Des Weiteren legt dieser Paragraf oftmals auch deren Zahlungsweise fest. Überdies wird die Kaution üblicherweise zeitgleich mit der Zahlung der ersten Miete am Anfang des ersten Mietmonats bezahlt. Sollte der Mieter dem Vermieter einer HWN-REAL Wohnung zwei Mietkautionen für die Nettomiete schulden, darf der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Es benötigt nicht einmal eine Warnung an den Mieter. Zahlt der Mieter jedoch die Kaution nach der fristlosen Kündigung vollständig, ist die Kündigung „geheilt“ und somit unwirksam. Zahlt der Mieter nach fristloser Kündigung des Vertrages hingegen nicht, darf der Vermieter des HWN-REAL Objekts eine Räumungsklage einreichen. Am besten mittels eines Rechts- oder Fachanwaltes für Mietrecht.
Der Vermieter muss keine Mietkaution fordern
Es besteht kein Gesetz, dass den Vermieter zur Kautionsforderung verpflichtet. Daher kann dieser auch auf die Mietkaution verzichten. Wird in der Praxis jedoch nicht passieren, denn jeder Vermieter möchte sich vor einem etwaigen Mietausfall schützen. Zahlt der Mieter eine Kaution nicht fristgerecht, erhält er in der Regel zuerst ein Hinweisschreiben des Vermieters. Darin wird der Vermieter die Zahlung mahnen und gegebenenfalls eine erneute Frist setzen. Zahlt der Mieter die Mietkaution dennoch nicht, riskiert er den bestehenden Mietvertrag. Denn seit dem Jahr 2013 stellt eine Nichtzahlung der Kaution oder die verspätete Zahlung der Mietkaution einen wichtigen Grund dar. Eben für eine fristlose Kündigung (bekannt als Sonderkündigung). Die Anforderungen an eine Sonderkündigung aus Sicht des Vermieters findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§569 Abs. 2a).
Wie Sie die Kaution zahlen kann individuell geregelt werden
Wenn Sie die Mietkaution nicht in einer Rate oder Höhe zahlen können, können Sie mit dem Vermieter der Münchener Immobilie sprechen und individuelle Vereinbarungen treffen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Hinterlegung einer Mietkaution oder dessen Zahlungsfrist. Sodass diese letztendlich von Vermieter und Mieter zu bestimmen sind. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass eine Mietkaution bis zu 3 Grundmieten betragen darf (§551 Abs. 1 BGB). Beträgt die Grundmiete also 700 Euro, darf die Mietkaution 2.100 Euro nicht überschreiten. Verlangt ein Vermieter in München dennoch eine Mietkaution, welche höher als das 3-fache der Nettomiete ist, ist der Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet. Ebenso muss er keine Konsequenzen befürchten. Zahlt der Mieter eine zu hohe Mietkaution und erkennt dies erst im Nachhinein, hat er das Recht, die Rückerstattung der zu viel gezahlten Mietkaution anzufordern. Kommt es zwischen den Parteien zu einer Mieterhöhung, darf man die Mietkaution nicht entsprechend erhöhen. Auch darf der Vermieter keine Nachzahlung verlangen.