Kündigungsfrist

Kündigungsfrist
Bei Kündigung eines Mietvertrages in München gilt in der Regel die allgemeine Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist müssen Sie beim Kündigen eines Mietvertrages einhalten. Folglich geht es im Mietrecht immer um Vorschriften und Fristen. Fristen sind strikt einzuhaltenden und dürfen nicht überschritten werden. Die Zeiträume können je nach individuellem Fall Mieter schützen, oder auch ungünstig sein. Um rechtzeitig aus einer Immobilie in München ausziehen zu können, ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten. Denn nur in seltensten Sonderfällen haben Sie als Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Nur dann können Sie den Mietvertrag mit unterschiedlichen Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigungsfristen durch den Vermieter einer durch die HWN-REAL erworbenen Immobilie hängen von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben. Je nach Wohndauer kann sich die Kündigungsfrist von drei auf bis zu neun Monate steigern. Auch kann im Mietvertrag eine längere Frist vereinbart werden. Ebenfalls kann explizit eine Befreiung von der Kündigung im Vertrag aufgenommen werden.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate
Möchten Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, müssen Sie dies Ihrem Vermieter mitteilen. Da die gesetzliche Kündigungsfrist eines Mietvertrages drei Monate beträgt, müssen Sie dies zwölf Wochen vor dem geplanten Auszug tun. Die Einhaltung der Frist ist nur gewährleistet, wenn der Vermieter die Kündigung rechtzeitig erhält. Wenn Sie beispielsweise am 31.07. ausziehen möchten, ist die Kündigungsfrist der dritte Werktag im Monat Mai. Außer im Mietvertrag ist eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart. In diesem Fall ist die gesetzliche Kündigungsfrist ungültig und Sie müssen sich an die im Vertrag vereinbarte Frist halten. Gesetzlich ist es nicht erlaubt, längere Kündigungsfristen zu verwenden, um die Kündigung der Parteien zu erschweren. Sie gelten nur als rechtlich in Ordnung, wenn beide Vertragsparteien einvernehmlich zustimmen. In diesem Fall können Sie erst nach Ablauf der angegebenen Mietdauer kündigen.
Unter diesen Umständen haben Sie das Recht bereits zum Ende des nächsten Monats auszuziehen
In der Praxis kann es passieren, dass Ihnen Ihr Vermieter, der Erwerber einer HWN-REAL Immobilie, eine Mieterhöhung oder eine größere Modernisierung ankündigt. Dann haben Sie das Recht, bereits zum Ende des nächsten Monats auszuziehen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben muss dem Vermieter dabei mindestens einen Monat im Voraus zugestellt werden. Erhalten Sie beispielsweise im Juni eine Mieterhöhung oder Modernisierungsankündigung, können Sie bis Ende Juli kündigen und gegen Ende August bereits ausziehen. Auch besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Vermieter einer HWN-REAL Immobilie die Untervermietung der Wohnung nicht gestattet. Oder auch, wenn der Mieter verstirbt und Sie als Erbe oder Mitmieter die Wohnung nicht weiter bewohnen möchten. In diesen Fällen können Sie die Münchener Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kaution erhalten Sie zurück, sobald festgestellt wird, dass keine durch Sie verursachten Mängel oder Beschädigungen vorliegen.