Lastenfreiheit

Lastenfreiheit
Die Lastenfreiheit stellt sicher, dass keine Belastungen oder Beschränkungen, die die Immobilie betreffen, im Grundbuch stehen (z.B. Hypotheken, Grundschulden, Ausübungsverbote)
Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer der HWN-REAL Immobilie, die Immobilie an den Käufer zu übertragen, und ermöglicht ihm die Nutzung der Immobilie. Die Immobilie kann man dem Käufer nur zur Verfügung stellen, wenn kein Recht Dritter besteht. Es sei denn, der Käufer übernimmt diese Rechte ausdrücklich im Kaufvertrag. Mit anderen Worten: Möchten Sie Ihre Immobilie in München verkaufen, müssen Sie als Eigentümer der Immobilie diese in der Regel an eine andere Person übertragen, die kein Hypothekenrecht hat. Den Inhalt des Grundbuchs, bzw. dessen Eintragungen erhalten Sie vom Grundbuchamt.
Diese Eigenschaft ist nur in diesem Fall eingeschränkt. Verletzt das Eigentum jedoch die Rechte Dritter, müssen sich die beteiligten Parteien genau auf die Rechte einigen, die dem Käufer dann zustehen. Diese Eigenschaft ist nur in diesem Fall eingeschränkt. Verletzt das Eigentum jedoch die Rechte Dritter, müssen sich die Parteien genau auf die Rechte einigen. Zum einen auf die, die der Käufer übernimmt und zum anderen auf die zu löschenden Rechte.
Immobilienübertragung mit HWN-REAL
Ein typisches Beispiel ist, dass der Verkäufer die Immobilie für ein Hypothekendarlehen eine Grundschuld hat. Solange der Verkäufer die Grundschuld nicht löscht, verbleibt diese im Grundbuch. Um die Immobilie zu übertragen, muss der Verkäufer die Grundschuldlöschung beantragen. Dies ist mit Kosten verbunden. Der Kreditgeber (in der Regel eine Bank) erhält die erforderliche Stornierungsgenehmigung erst nach Rückzahlung des durch die Grundstückskosten gesicherten Darlehens an die Bank. Dadurch wird der Grundbucheintragung von der Belastung befreit. Gemäß dem Kaufvertrag kann der Notar nur dann sicherstellen, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, wenn er garantiert, dass er das ungesicherte Eigentum oder die vereinbarte Gebühr erhält.
Wohnrecht bedeutet Belastung
Häufig werden bereits zu Lebzeiten Immobilien an die Kinder verschenkt, um im Erbfall die Schenkungssteuer zu minimieren. Dabei tragen sich die Immobilienschenker einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht ein, welches meist an erster Stelle im Grundbuch steht. Dann ist keine Lastenfreiheit gegeben. Auch ein Wegerecht des Nachbars zum Beispiel steht der Lastenfreiheit im Wege. Denn der Käufer muss dieses Recht mit übernehmen, wenn es im Grundbuch verankert ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei HWN-REAL.