Liegenschaftskarte

Liegenschaftskarte

In einer Liegenschaftskarte werden offizielle Grundstücksdaten erfasst

Informationen über den Standort eines Grundstücks, der Bebauung oder Grundstücksnummer werden durch die zuständige Behörde des Immobilienkatasters erhoben. Es bestehen viele Gründe, eine Liegenschaftskarte zu beantragen. Besonders dient diese als Orientierungspunkt beim Bau von Immobilien. Auch insbesondere für Käufer und Verkäufer bei Immobilientransaktionen in München. Denn erstens finden Sie im Liegenschaftskataster erhobene Kennzahlen im Rahmen der Liegenschaftskarte. Zweitens sehen Sie dort den Standort des Grundstücks, die Entwicklung, das Grundstück wie auch die Grundstücksnummer. Drittens können Sie die Liegenschaftskarte einfach beim örtlichen Grundbuchamt beantragen. Anträge sind beispielsweise digital, per E-Mail, per Online-Formular, postalisch oder persönlich beim Liegenschaftskataster möglich. Die Kosten der Liegenschaftskarte werden individuell von jeder Stadt festgelegt. Üblicherweise liegen die Kosten je nach gewünschtem Format im Rahmen von 12 Euro bis 50 Euro.

Die Inselkarte umfasst einen definierten Bereich

Möchten Sie eine Münchener Immobilie der HWN-REAL käuflich erwerben, können Sie eine Liegenschaftskarte beantragen. Dabei können Sie zwischen den kartografischen Anzeigeoption der Rahmenkarte oder der Inselkarte wählen. Bei der Rahmenkarte wird das auf der HWN-REAL Immobilie befindliche Gebiet auf der gesamten Karte dargestellt und somit der Großteil des rechteckigen Kartenrahmens getrennt. Im Falle der Inselkarte oder auch Originalkarte bedeutet dies, dass sie sich auf das Gelände eines definierten Bereichs konzentriert. Beispielsweise ein Bundes- oder Stadtgebiet. Sie zeigt nicht die Grenze der jeweiligen Parzelle an. Folglich kann es schwerer sein, die Münchener Immobilie der HWN-REAL ausfindig zu machen.

Flurstücke und dessen Nummern

Ein Flurstück stellt die kleinste Buchungseinheit im deutschen Immobilienkatasters dar. Dabei handelt es sich gemäß Landesvermessungsgesetz um „den durch das amtliche Vermessungssystem geometrisch klar definierten und spezifizierten Teil einer Erdoberfläche“ Geregelt ist dies unter § 3 Abs. 2 LgVerm. Im Grunde handelt es sich dabei um ein Grundstück, welches klar auf einer Grundstückskarte abgegrenzt ist. Es können aber auch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zählen und die einzelnen Grundstücke werde separat auf der Grundstückskarte angezeigt. Die Nummer eines Flurstücks ist auch die Grundstücksnummer. Die Zuteilung des Nummerierungsbereich erfolgt durch das Liegenschaftskataster. Somit kann das Katasteramt die Grundstücke anhand der Flurnummer schnell identifizieren. Die Flurstücknummer kann aus bis zu fünf Stellen oder auch einem Zähler und einem Nenner bestehen.