Liegenschaftszins

Liegenschaftszins

Bei dem Liegenschaftszins verdient der Verkehrswert der Liegenschaft den marktüblichen Durchschnittszinssatz

Der Liegenschaftszins stellt eine Berechnungsgröße dar. Sie ist zur Ermittlung des Immobilienwertes nach der Ertragswertmethode erforderlich. Die Bewertungsverordnung definiert den Liegenschaftszinssatz als Zinssatz, bei dem der Verkehrswert der Liegenschaft den marktüblichen Durchschnittszinssatz verdient. Die Kernkomponente bei der Ermittlung des Immobilienwertes ist der Liegenschaftszinssatz. Er darf nicht mit dem Normalzinssatz verwechselt werden. Die Höhe von Schutzrechten richtet sich erstens nach dem Standort des Grundstücks. Zweitens, nach der Art des Grundstücks. Drittens der Restnutzungsdauer. Wenn Sie Bodenwert und Restnutzungsdauer einer Immobilie außer Acht lassen, können Sie das Eigenkapital des Objekts als Richtwert schätzen. Dazu müssen Sie den Jahresüberschuss des Objekts durch den Kaufpreis dividieren. Eine Immobilie mit hohem Liegenschaftszins wirkt zunächst Blick ansprechend, bringt im Falle eines Mietausfalls jedoch Risiken. So bestimmen Liegenschaftszinsen auf unterschiedlichste Weise den Wert von Immobilien. Insbesondere bei der Methode der Ertragsermittlung. Der Liegenschaftszins stellt den Zinssatz dar, mit dem der Verkehrswert in der Regel verzinst wird.

Die Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes obliegt lokalen Fachgremien

Sie können die Höhe des Immobilieneigenkapitals eines bestimmten Objekts direkt erfassen. Wenn Sie jedoch einen genauen Zinssatz erzielen möchten, ist der Prozess sehr umständlich. In diesem Fall sollten Sie die Berechnung einem Immobiliengutachter übergeben. Die empirische Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes obliegt deutschlandweit den lokalen Fachgremien in den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden. Diese erfassen den Liegenschaftszinssatz stets rückwirkend auf Grundlage der Fälligkeitstransaktionen am Immobilienmarkt. In anderen Worten, der vom Ausschuss ermittelte Wert existiert aufgrund tatsächlicher Käufe und Verkäufe.

Abhängigkeit zwischen Liegenschaftszins und Grundstückswert

Ein Sachverständigenausschuss gibt in regelmäßigen Abständen Wohnzinsen bekannt. Auch der vom Vermieter mit der Beurteilung und Berechnung beauftragte Immobiliengutachter wendet sich üblicherweise an den Ausschuss. Wenn Sie unter Zeitdruck den Immobilienzins Ihrer eigenen von der HWN-REAL in München erworbenen Immobilie grob schätzen müssen, gibt es auch eine vereinfachte Methode. Weder der Bodenwert noch die angenommene Restnutzungsdauer der von der HWN-REAL erworbenen Immobilie in München sind enthalten. Die Formel bleibt unverändert: Liegenschaftszins = Jahresreinertrag (Nettobetrag) / Kaufpreis.
Relevanter Hinweis: Der Jahresnettoertrag ist die Jahresmiete des Objektes abzüglich des Teils der Verwaltungskosten. Dieser Teil kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Er umfasst beispielsweise Unterhalts- oder Bewirtschaftungskosten ihrer durch die HWN-REAL erworbenen Immobilie.