Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung beinhaltet die Zustimmung der betroffenen Parteien zur Löschung des Grundbuchrechts

Beim Verkauf von Immobilien mit Eigentumsrechten sollte der Käufer eindeutig über die Rechte verfügen. Auch die zu löschenden Rechte sollten im notariell beglaubigten Kaufvertrag klar angegeben sein. Wenn ein im Grundbuch eingetragenes Recht gelöscht werden soll, muss die Person, die das Recht geltend macht, eine Löschungsbewilligung erteilen (§BGB 875). Der Verkäufer der HNW-REAL Immobilie kann die Löschungsbewilligung vom Gläubiger selbst einholen, oder die Parteien können den Notar anweisen, die erforderliche Löschungsbewilligung von ihren jeweiligen Gläubigern einzuholen. Wenn beispielsweise Grundkosten, die für den Gläubiger von Vorteil sind, im Grundbuch erfasst werden, um ein Darlehen zu erhalten, das nicht vollständig zurückgezahlt wurde, muss der zuständige Notar dem Gläubiger schreiben und den Gläubiger bitten, die Abtretung der Rechte anzugeben. Anschließend sendet der Gläubiger die Löschungsbewilligung an den Notar. Der Notar kann die Löschungsbewilligung erst verwenden, nachdem dieser eine Buchgrundschuld gesicherte Forderung aus dem Kaufpreis bezahlt hat.

Nachweis über die Darlehensabzahlung

Nur durch die Löschungsbewilligung kann man sichergestellen, dass der Käufer den Kaufpreis vor dem Kauf der Immobilie nicht ohne Belastung zahlt. Käufer können leerstehende Immobilien erst nach Erhalt einer vollständigen Löschungsbewilligung erwerben. Die Eintragungsumschreibung überträgt das Eigentum gemäß dem Vertrag im Grundbuch auf den Käufer. Die Bescheinigung erhält man, wenn das Baudarlehen vollständig und komplett zurückgezahlt bzw. abbezahlt ist. Ob man dann die Grundschuld löschen lässt, ist Geschmacksache. Denn die Löschung der Grundschuld ist wieder mit einem Gang zu Notar verbunden. Und dieser verursacht wiederum Kosten. Beim Bestehelassen der Grundschuld entstehen keinerlei Kosten. Man könnte sie beispielsweise erneut verwenden, wenn man eine HWN-REAL Kapitalanlage kauft, und der Bank eine Sicherheit eintragen lässt. Dann spricht man von einer Eigentümergrundschuld.

Kosten der Löschung

Die Löschungsbewilligung an sich ist kostenlos. Die Banken erheben hierfür keine Gebühren. Fallen jedoch Notargebühren an, sind diese zu tragen. Auch bei einem Verkauf mit HWN-REAL gilt es, die Grundschuld zu löschen. Dies kann man entweder selbst vorab machen oder vom Notar im Rahmen des Verkaufs veranlassen. Die Dauer der Löschung ist unterschiedlich, aber dauert in der Regel nicht länger als ein paar Wochen. Die Löschungsbewilligung durch die Bank ist kostenfrei, da sie dies gesetzlich ausstellen müssen. Die Löschung der Grundschuld hingegen richtet sich nach der Gebührenordnung der Notare.