Makler

Makler
Jeder Makler übt eine Vermittlungstätigkeit aus
Der Begriff Makler hängt vom niederdeutschen Wort makeln ab. Dies bedeutet im Zusammenhang so viel wie „Geschäft machen“. Die Aufgabe des Maklers besteht darin, als dieser aufzutreten, um die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages zu erzielen. Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerberuf bzw. Maklerverträgen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab dem Paragraf 652. Sinn eines Maklervertrages ist, dass der Auftraggeber sich im Erfolgsfall zur Zahlung eines Maklerhonorars verpflichtet. Rechtsgrundlage für Maklerverträge ist § 652 des Bundesgesetzbuches. Die Vorschriften über Handelsmakler finden sich in den §§ 93 ff des BGB. 2005 hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass Ansprüche auf Vermittlungsprovisionen lediglich nach deutlicher vorheriger Vereinbarung geltend gemacht werden können. Er hat die Berufung eines Maklers, welcher einem potenziellen Käufer das Objekt eines weiteren Maklers vermittelt und diesen um eine Provision aus dem Maklergeschäft gebeten hatte, abgelehnt [BGH, 22.09.2005 III ZR 393/04].
Ihr qualitativer Makler, die HWN-REAL
Die HWN-REAL ist Ihr Immobilienmakler. Immer mehr Kunden beschweren sich in der Praxis über „schwarzen Schafe“ unter den Immobilienmaklern. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Makler den Vermittlungsberuf erlernt hat und eine entsprechende Ausbildung als Immobilienmakler oder Immobilienexperten nachweisen kann. Dies ist bei allen HWN-REAL Mitarbeitern der Fall. Eine Mitgliedschaft im IVD Bundesverband der Immobilienwirtschaftsverbände ist eine weitere Mindestqualifikation. Denn auch die vom Verband organisierten Vermittler verpflichten sich, bestimmte Geschäftspraktiken und Regelungen einzuhalten.
Berücksichtigen Sie die Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach den Kosten des Objekts. Diese hängt letztlich von Angebot und Nachfrage am Markt ab. Daher lohnt es sich, vor Vertragsabschluss eigens zu prüfen, ob das von Ihnen gewählte Haus seinen Preis wert ist oder nicht. Sie können Ihr Verhandlungsgeschick auch bei der Festsetzung der Maklergebühren einsetzen. Denn die Maklerprovision ist rein gesetzlich nur ein „ortsüblicher“ Wert. Sie unterliegt keinen gesetzlichen Beschränkungen. Daher können Sie durch Verhandlungsgeschick im besten Fall bis zu Tausende Euros sparen.