Modernisierung

Modernisierung (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Die Modernisierung einer Immobilie steigert langfristig den Wert einer Immobilie

Die Modernisierung ist eine Maßnahme, die den Gesamtnutzungswert von Wohnungen kontinuierlich steigert, die allgemeinen Lebensbedingungen langfristig verbessert oder zu einer nachhaltigen Energie- oder Wassereinsparung führen kann (Nr. 559, 555b, Abschnitt 1, 3-6 BGB). Wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie in München über HWN-REAL zu verkaufen, kann es vorteilhaft sein, die Wohnung zu modernisieren und so die Verkaufschancen zu erhöhen. Wohnungseigentümer können natürlich jede Art von Modernisierung an ihrem Privateigentum durchführen. Wenn es sich jedoch um öffentliches Eigentum handelt, hängt dies natürlich von der Entscheidung des Wohnungseigentümergemeinschaft ab. Wenn der Wohnungseigentümergemeinschaft mit doppelter Mehrheit entscheidet, kann die Immobilie ohne Wartung modernisiert werden. In diesem Fall bedeutet eine doppelte Mehrheit, dass Hausbesitzer über Modernisierungsmaßnahmen entscheiden müssen und drei Viertel der Hausbesitzer das Wahlrecht haben. 

Der Unterschied zwischen Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung

Einzelne Hausbesitzer haben jedoch kein Recht auf Modernisierung des Objekts. Modernisierungsmaßnahmen müssen immer von reinen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterschieden werden, die mit einfacher Mehrheit festgelegt werden können. Umfassende Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsmaßnahmen müssen allerdings immer von Modernisierungsmaßnahmen unterschieden werden. Wenn es spezifische oder vorhersehbare Wartungsanforderungen gibt, kann dies auch mit einfacher Mehrheit entschieden werden. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind beispielsweise der Ersatz von einfach verglasten Fenstern durch hohle Glasfenster. Wenn es andererseits spezielle Reparaturanforderungen gibt – alle Fensterscheiben sind altersbedingte Undichtigkeiten -, ist dies eine modernisierende Instandsetzung. Aktuelle Immobilien zum Kauf finden Sie hier bei HWN-REAL in München. 

Was sind umlagefähige Kosten

Der Vermieter bzw. Wohnungseigentümer steckt viel Geld in seine Immobilie, dann möchte er auch eine ertragreiche Miete erhalten. Daher sieht das BGB eine Modernisierungsumlage vor, bei der bis acht Prozent auf die Kaltmiete pro Jahr umgelegt wird. Dazu zählt allerdings nicht die Einsparung von erneuerbarer Primärenergie, der Klimaschutz oder die Schaffung von neuem Wohnraum. Diese Kosten trägt der Eigentümer. Auch muss er die Maßnahmen sowie dessen Zeitraum beim Mieter ankündigen. Seit 2020 sieht der Gesetzgeber ein Gebäudeenergiegesetz vor, das die Energieeinsparverordnung (EnEV) ablöst. Hierbei müssen Eigentümer die Bestandsimmobilien Modernisierungen an alten Heizkesseln, Decken sowie Leitungen vornehmen. Genauere Informationen entnehmen Sie dem GEG oder Sie fragen bei Ihrem HWN-REAL Ansprechpartner nach.